Brief vom BKA: Benachrichtigung über die Erhebung von Bestandsdaten gemäß § 10 Absatz 5 Bundeskriminalamtgesetz (BKAG)?

Guten Abend,

ich hatte heute einen Brief mit dem nachfolgenden Inhalt im Briefkasten.

Die Abfrage der Bestandsdaten erfolgte seitens des BKA am 08.09.2023 bei Vodafone. Einen Tag zuvor wurde mein Account bei Knuddels aufgrund eines Regelverstoßes permanent gesperrt.

In dem Schreiben des BKA steht einerseits, dass ein Tatvorwurf gegen mich hiermit nicht verbunden ist, andererseits jedoch, dass alle weiteren Bewertungen des Sachverhalts durch das LKA erfolgten.

Hierzu habe ich konkret zwei Fragen:

  1. Läuft gegen mich aktuell noch ein Ermittlungsverfahren oder wurde dieses bereits eingestellt?
  2. Bekomme ich noch vom LKA Post oder muss ich noch mit einer Hausdurchsuchung rechnen?
  3. Kann ich über einen Anwalt Akteneinsicht beim LKA nehmen?
  4. Haben Sie bzw. hast Du auch schon mal so einen Brief vom BKA erhalten?

Vielen Dank für Ihre bzw. Deine Antwort!

 

Sehr geehrte/r Empfänger/in,

dieses Schreiben dient ausschließlich Ihrer Information und erfordert Ihrerseits keine weiteres Veranlassung.

Dem Bundeskriminalant wurde zumindest ein Hinweis auf eine mögliche Straftat vorgelegt. Im Rahmen unserer gesetzlichen Zentralstellenfunktion zur Unterstützung der Polizeien von Bund und Ländern ist es unsere Aufgabe, zunächst die örtliche Zuständigkeit für die Bearbeitung des Sachverhaltes festzustellen.

Zu diesem Zweck hat das Bundeskriminalamt am 08.09.2023 mindestens eine IP-Adresse bei dem Telekommunikationsanbieter Vodafone GmbH angefragt und Ihre Bestandsdaten erhoben. Zu dieser/n Abfrage/n war das BKA gemäß § 10 Absatz 3 Satz 1 BKAG LV.m. § 174 Absatz 1 Satz 3 Telekommunikationsgesetz befugt. Ein Tatvorwurf gegen Sie ist hiermit nicht verbunden.

Das Bundeskriminalamt ist gemäß § 10 Absatz 5 BKAG dazu verpflichtet, Sie über diesen Vorgang zu informieren und kommt mit diesem Schreiben dieser Verpflichtung nach.

Der Hinweis als Ermittlungsansatz, einschließlich der oben genannten Auskunft/Auskünfte, wurde zuständigkeitshalber an das Landeskriminalamt Hessen (Hessisches Landeskriminalamt, betr.: Benachrichtigung BKAG, Hölderlinstr. 5, 65187 Wiesbaden) zur weiteren Bearbeitung übergeben. Alle weiteren Bewertungen des Sachverhaltes erfolgten von dort aus und liegen dem BKA nicht vor.

Folglich werden beim BKA im Zusammenhang mit diesem Vorgang keine Daten von Ihnen in polizeilichen Auskunftssystemen gespeichert.

Ihre Rechte als Betroffene/r ergeben sich aus §§ 57 ff. Bundesdatenschutz- gesetz. Weitere Informationen finden sie auch auf der Internetseite des BKA (www.bka.de), dort unter „Kontakt aufnehmen", Unterpunkte: „Anfragen und Auskunftserteilung" oder „Kontaktinformationen".

Mit freundlichen Grüßen

Bundeskriminalamt Wiesbaden

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Hallo!

Ich hatte heuer neun solcher Schreiben im Briefkasten. Sie alle informierten mich über die Erhebung von Bestandsdaten, also über die Abfrage meines IP-Providers, aber erst ein Jahr später.

So ein Brief würde nicht kommen und auch das Fehlen eines Tatvorwurfs nicht feststellen, wenn wirklich noch was käme. Also reine Routine.

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