steif oder "unsteif" ?
pastor da kannste kreativ sein und hilfst auch menschen :D
In der Bibel steht das Jesus wiederkommen wird aber nicht ein neuer sondern gamau der der ans kreuz gegangen ist und für unsere sünden gstorben ist. Er wird irgendwann wiederkommen und alle christen ins paradies hollen der rest der nicht an ihn gleubt wird bestrafft ...so in etwa ist das glaub ich
selber baun! So kriegst du einen doppelt so guten pc für den gleichen preis
ich habs befürchtet :D
ich machs immer so das ich die bilder mit paint öffne und neu abspeier aber dan als jpg
also meinst du im einzel oder im netz?
im einzal bist du söldner der seine schwester befrein will. Dazu musst du dich erstmal lvln in dem du aufträge erfüllst um dan nachher die schwester zu befrein lies einfach immer schön die gespräche.
im netz lvlst du eig bloss um mit deinm charakter an zu geben xDDD und dich mit den andern gamern zu unterhaöten und gemeinsam spieln.(die sind alle gannz nett xD auch ich)!
ich hoffe dir hat das etwas geholffen!
ey ich hab hab gelsen das es wieder geht wenn man nen mikro an den pc anschliesst klingt dumm ist aber so hatte nämölich auch das problem!
lol wollt das auch fragen xD bin gestern 14 geworden und auch ein junge xDDDD
das ist doch eigenlich immer schon aufm laptop installiert unten in der leiste oder versteh ich da jetzt etwas falsch an der frage?
also wie ist den dein richtiger vater so drauf eher der srenge der lustige der zurückhaltende oder kompliziert,... und hat dein vater nen problem damit , dass deine mum jetzt jmd neuen hat?
es ist ein kostenloser browser der von google entwickelt wurde ich hab's und bin sehr zufrieden
ich glaub schon frag am besten mal vorort nach
danke euch
aso danke :D
danke
du kannst viel geld verdien ohne reich zu werden!:D
hol dir ne wii kannst dort drauf auch gamecube spiele spieln (brauchst nur gamecube controller)
von ner wii hast du mehr
SGB VIII § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abzuschätzen. Dabei sind die Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche einzubeziehen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten anzubieten.
(2) In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass deren Fachkräfte den Schutzauftrag nach Absatz 1 in entsprechender Weise wahrnehmen und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen. Insbesondere ist die Verpflichtung aufzunehmen, dass die Fachkräfte bei den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten, und das Jugendamt informieren, falls die angenommenen Hilfen nicht ausreichend erscheinen, um die Gefährdung abzuwenden.
(3) Hält das Jugendamt das Tätigwerden des Familiengerichts für erforderlich, so hat es das Gericht anzurufen; dies gilt auch, wenn die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos mitzuwirken. Besteht eine dringende Gefahr und kann die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen.
(4) Soweit zur Abwendung der Gefährdung das Tätigwerden anderer Leistungsträger, der Einrichtungen der Gesundheitshilfe oder der Polizei notwendig ist, hat das Jugendamt auf die Inanspruchnahme durch die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten hinzuwirken. Ist ein sofortiges Tätigwerden erforderlich und wirken die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten nicht mit, so schaltet das Jugendamt die anderen zur Abwendung der Gefährdung zuständigen Stellen selbst ein.