Die Alkoholkrankheit mit all ihren Folgen.
Kannste machen.
Auch fünfmal, bevor du fragst.
Nein, natürlich nicht.
Das Usenet ist quasi der Vorläufer dessen, was heute als "das Internet" oder "das Web" bekannt ist. Es existiert schon wesentlich länger als das "World Wide Web", das man heute an den www.Adressen erkennt.
Es existiert weiterhin, aber die Nutzung ist halt nicht ganz so easy, wie man es heutzutage gewohnt ist. Entsprechende Anbieter machen einem den Zugang aber dann doch sehr einfach, indem sie praktisch eine Brücke bauen zwischen den unterschiedlichen Strukturen.
Sobald du dich damit wohler fühlst.
Ich habe meine verbleibenden Haare sehr lange Zeit kurz rasiert, auf wenige Millimeter. Seit ein paar Jahren rasiere ich mich völlig glatt und fühle mich gut damit.
Du kannst jederzeit ohne Angabe eines Grundes den Wunsch nach einem Zwischenzeugnis äußern. Der Arbeitgeber wird sich aber sein Teil dabei denken.
Außer in einer Bewerbungssituation empfiehlt sich das, wenn sich deine Anstellung wesentlich ändert - zB wenn du eine:n neue:n Vorgesetzte:n bekommst oder neue/andere Aufgaben übernimmst.
Mal angenommen, du bist einen ganzen Monat konstant mit 150 € im Minus.
Weiter angenommen, der Zinssatz für eine geduldete Überziehung liege bei 12% p.a.
Dann zahlst du für den einen Monat 1% Zinsen auf den Betrag der Überziehung, also 1,50 €.