Antwort
So, um das ganze abzuschließen.
Ist die Stilllegung des Reimport-Fahrzeugs im Dtl. weniger als 7 Jahre her, ist die wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die Fahzeugdaten des ehemaligen Fahrzeugscheins bei der Zulassungsstelle abrufbar sind (im zentralen Fahrzeugregister des KBA gespeichert).
Somit erübrigte sich bei meinem Fahrzeug bei der Zulassung sowohl das COC-Papier als auch eines vom TÜV ausgestelltes Datenblatt (was ich ersatzweise zum COC besorgt hatte).