Nebenbei: Ich bin nicht hässlich und auch andere schöne Männer sind immer wieder an mir interessiert. Sie dagegen ist ein Mädel, dass bis auf Herion schon alles genommen hat. Unter Schizophrenie leidet und nicht die hellste ist. Ich verstehe darum nicht mal ansatzweise warum er es getan hat.
Antwort
Mit 16 Jahren bist du beschränkt geschäftsfähig. Wenn du dir das Handy kaufst, so wäre der Kaufvertrag schwebend unwirksam.
Aber über den sogenannten Taschengeldparagraph kannst du Leistungen aus eigenen Mitteln erwerben, sofern sie dir zur freien Verfügung überlassen wurden von Dritten. (Also zum Beispiel dein Taschengeld oder Geldgeschenke von Onkel, Oma, etc...).
Da du dir das Geld zusammengespart hast, steht deinem Kauf eigentlich nichts im Wege. Aber vielleicht solltest du trotzdem mit deinen Eltern darüber sprechen. 450 Euro sind eine Menge Geld, die du sicher auch besser verwenden könntest. :)
MfG