Antwort
Antragsdelikt heißt, dass das Opfer anzeigen muss, also die Straftat nur auf Wunsch des Opfers verfolgt wird.
Es gibt auch Straftaten, die generell verfolgt werden, "von Amts wegen", weil der Staat ebenfalls ein Interesse daran hat, dass der Täter seine gerechte Stafe bekommt. Das sind dann Offizialdelikte, zB Freiheitsberaubung, Raub usw