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DennisV80

20.11.2012
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DennisV80
20.11.2012, 17:02
Unterhaltspflicht für Vater mit Hartz 4?

Folgendes Szenario :

Wir überlegen den Vater meiner Frau bei uns aufzunehmen. Vater erhält Hartz 4, keine Aussicht auf Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Wir wohnen im Eigentum, derzeit noch ein Einkommen, ab nächstes Jahr auch noch Ausbildungsgehalt durch meine Frau zu erwarten. Wir haben zwei Kinder. Wir können ihn nur bei uns aufnehmen, wenn er sich an den gemeinsamen Kosten beteiligen kann. Wenn der Staat uns nun als "Bedarfsgemeinschaft" einstuft und ihm sämtliche Leistungen streicht, können wir uns das nicht mehr leisten. Wie ist die Rechtslage ?

Vielen Dank für euren Sachverstand...

...zum Beitrag
Antwort
von DennisV80
20.11.2012, 17:10

Also es wär schon klar, daß er nicht bei uns mit im Schlafzimmer leben müsste. Er hätte hier ein eigenes Zimmer, müsste sich aber Küche, Bad und Wohnzimmer mit uns teilen. Meine Frau ist übrigens >24 Jahre alt. Für weitere Einschätzungen bin ich sehr dankbar.

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