Antwort
Ein "seriöser" Vater zahlt seinem Sohn das Studium!!!!!
"...da unser Einkommen nicht ausreichen würde..." darüber entscheiden nicht Sie, sondern das BAföG-Amt.
Das BAföG-Amt ermittelt, wieviel es Ihrem Sohnemann zahlt. Er soll einen Antrag stellen. Ihm steht gesetzlich der Höchstsatz zu. Entweder durch das BAföG-Amt oder durch SIE!!!!! Ziehen Sie sich nicht aus der Verantwortung!!!