Ich habe inzwischen folgende Urteile hierzu gefunden:
Beschluss vom 09.06.2008 SG Stuttgart (Az.: S 18 AS 3697/08 ER):
Laut Beschluss des SG Stuttgart ist es zulässig, dass das Jobcenter
grundsätzlich 10 Bewerbungen pro Monat von einem Leistungsbezieher
fordern kann.
: Das LSG Nordrhein-Westfalen gab dem Jobcenter Recht, das von einem Hartz IV Empfänger 8 Bewerbungen pro Monat gefordert hatte.
Gerichtsbescheid vom 28.04.2015 SG Berlin (Az.: S 168 AS 5850/14): Das SG Berlin entschied, dass 10 Bewerbungen pro Monat zumutbar seien.
Leider finde ich keine Höchstgrenze zur Zumutbarkeit, aber wenn das mit sechs Bewerbungen pro Woche weitergeht, scheint mir das doch etwas überzogen.
Gibt es eine Stelle zur Rechtsberatung in solchen Fällen? Einen Anwalt werde ich mir nicht leisten können.