Ist die Forderung der Arbeitsagentur nach sechs Bewerbungen pro Woche rechtmäßig, obwohl nur zwei in der Eingliederungsverinbarung festgehalten sind?

Ich habe mich gestern arbeitssuchend gemeldet und Antrag auf ALG1 gestellt. Laut Eingliederungsvereinbarung muß ich mindestens zwei Bewerbungen pro Woche versenden. Nun erhalte ich bereits am ersten Tag vier Jobangebote (Vermittlungsvorschläge), welche mit einer Rechtsfolgebelehrung versehen und somit verpflichtend sind.

Auf Rückfrage beim Berater erklärt er mir schriftlich, daß ich neben zwei eigeninitiativen Bewerbungen aus der Eingliederungsvereinbarung, auch diese vier weiteren Angebote wahrnehmen muß, um meiner Mitwirkungspflicht nachzukommen. Ich soll nun also sechs Bewerbungen in einer Woche versenden, vier davon innerhalb von drei Tagen. Online lese ich dagegen, daß nur zwei Bewerbungen pro Woche (entspr. der Eingliederungsvereinbarung) verpflichtend seien.

Versucht der Berater nun, unrechtmäßig Druck auf mich auszuüben, oder ist das zumutbar?

Ich möchte klar stellen, daß ich deutlich mehr als zwei Bewerbungen pro Woche versenden will, dies jedoch auf Angebote, die ich selber am Markt raussuche und für geeignet halte. Die Agentur versucht stattdessen, mich auf die Schnelle beim nächstbesten Dienstleister / Zeitarbeitsfirma unterzubringen. Dem möchte ich eigeninitiativ zuvorkommen, nur lassen mir sechs Bewerbungen pro Woche nicht viel Gelegenheit dazu.

Kann mir jemand sagen, wie die Rechtslage tatsächlich aussieht?

Vielen Dank für Eure Unterstützung!

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Ich habe inzwischen folgende Urteile hierzu gefunden:

Beschluss vom 09.06.2008 SG Stuttgart (Az.: S 18 AS 3697/08 ER):
Laut Beschluss des SG Stuttgart ist es zulässig, dass das Jobcenter
grundsätzlich 10 Bewerbungen pro Monat von einem Leistungsbezieher
fordern kann.

Beschluss vom 12.06.2013 LSG Nordrhein-Westfalen (Az.: L 7 AS 40/13 B)

: Das LSG Nordrhein-Westfalen gab dem Jobcenter Recht, das von einem Hartz IV Empfänger 8 Bewerbungen pro Monat gefordert hatte.

Gerichtsbescheid vom 28.04.2015 SG Berlin (Az.: S 168 AS 5850/14): Das SG Berlin entschied, dass 10 Bewerbungen pro Monat zumutbar seien.

Leider finde ich keine Höchstgrenze zur Zumutbarkeit, aber wenn das mit sechs Bewerbungen pro Woche weitergeht, scheint mir das doch etwas überzogen.

Gibt es eine Stelle zur Rechtsberatung in solchen Fällen? Einen Anwalt werde ich mir nicht leisten können.

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