Sehr Geehrte Community,
Vor 2 Wochen wollte ich mir mehrere Gegenstände in einem Supermarkt einkaufen. Diese wollte ich mit einem 50 Euro schein bezahlen, doch als ich diesen der Kassiererin in die Hand gegeben habe hat diese den Schein mit einem Gerät geprüft und es hat sich herrausgestellt, dass dieser falsch war. Anschließend wurde die Polizei gerufen. Dieser habe ich dann erklärt, dass ich nicht wusste das dieser Falsch ist, doch zu diesem Zeitpunkt war ich (Männlich 15) mit einem Trainingsanzug bekleidet und ich habe das Gefühl das die Polizei mir deshalb nicht glaubt weil ich mit diesem wie ein Klischee Krimineller aussehe das ich nicht wusste das der Schein falsch war. Heute habe ich eine Vorladung von der Polizei erhalten worin steht das ich mich nach §146 Abs. 1 Nr. 3 (Inverkehrbringen von Falschgeld) bei dieser melden und eine Beschuldigtenaussage machen soll.
Meine Frage ist ob ich diesen Termin wahrnehmen sollte, was mich jetzt erwartet und ob dies Folgen für meine Zukunft haben kann weil ich als Anwalt arbeiten möchte.
Vielen Dank im Voraus