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Dennert46

25.05.2016
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Dennert46
25.05.2016, 20:37
Mietrecht,Schaden für defekte Tür bezahlen, obwohl Schaden schon vorhanden war?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin im Januar diesen Jahres umgezogen. Heute habe ich Post von meinem alten Vermieter bekommen, dass ich eine Rechnung in Höhe von 700€ bezahlen soll. Der Rahmen der Haustür ist defekt, so auch bei Auszug auf dem Übergabeprotokoll vermerkt weil ich mir sicher bin das der Schaden schon von Anfang an war. Leider wurde der Schaden nicht bei Einzug auf dem Protokoll vermerkt. Ich habe allerdings 3 Personen die bezeugen können das der Schaden schon bei Einzug vorhanden war. Meine Frage ist nun ob ich mithilfe der drei Zeugen den Schaden nicht bezahlen muss oder ob das Übergabeprotokoll schwerer wiegt.? MfG

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Antwort
von Dennert46
25.05.2016, 21:10

Noch zur Ergänzung, ich habe meinem Vermieter nach Einzug den Schaden schriftlich mitgeteilt, weil er mir nicht zur Wohnungsübergabe aufgefallen ist. Da es sich nur um einen minimalen Bruch gehandelt hat. 

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