§ 226 Schwere Körperverletzung
(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
Ich hoffe, dass du nur aus reinem Interesse fragst. Ansonsten würde ich mir überlegen, wieso man jemanden schwer verletzen muss. Einen Konflikt mit Gewalt zu Lösen bringt nichts.
Außer:
- Leid
- Vorstrafe und ggf. ein Aufenthalt im Gefängnis
- Hohe Kosten für Anwalt etc.
- Man muss damit leben, jemanden einen Schaden, in diesem Fall einen Schaden auf Dauer hinzugefügt zu haben. Wahrscheinlich für den Rest des Lebens hat das Opfer dadurch "Nachteile" bzw. ist beeinträchtigt.