In aller erster Linie musst du dir vor Augen führen, dass es Betrug ist und damit illegal ist. Dein Freund verstößt damit gegen § 263 StGB. Dort steht unter Absatz 2, dass schon allein der Versuch strafbar ist. Unter § 263 StGB Absatz 1 steht geschrieben: "(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Zur Frage konkret, ja es kann rauskommen. Die Betrogenen werden sich sehr wahrscheinlich bei ebay beschweren, welches dann die Polizei alarmieren kann und die Staatsanwaltschaft mit einbezieht. Diese können und werden die IP deines Freundes zurückverfolgen und ihn damit überführen. Die Polizei greift immer ein.