Wenn der Arbeitgeber über 3 Jahre ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten ausübt, entsteht daraus ein Rechtsanspruch in Form einer "betrieblichen Übung". Eine beriebliche Übung entsteht nicht: wenn der AG die Zahlung in der Vergangenheit mit einem ausdrücklichen Vorbehalt des Widerrufs geleistet hat. Fraglich ist hier allerdings der Gleichbehandlungsgrundsatz, da 3 Kollegen den Betrag erhalten haben. Wenn du in einer Gewerkschaft bist, dann informiere dich mal bei einem Rechtsanwalt. Ob eine Klage wegen 36 € dich da weiter bringt bezweifle ich. Rede lieber vorher nochmal mit deinem Chef.

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Abmahnung vom Arbeitgeber

Sehr geehrte Damen und Herren,

mir wurde heute mündlich eine Abmahnung angedroht, die wahrscheinlich nächste Woche zu einer schriftlichen Abmahnung führt. Die angebliche Problematik: Ich bin als Verkaufsleiter in einen Verkaufsraum eines Großhändlers beschäftigt. Wir bieten innerhalb unserer Geschäftszeiten einen Abholservice für unsere gelisteten Geschäftskunden an. Da es hin und wieder bei Stammkunden vorkommt, dass es ihnen nicht möglich war bis zum Ladenschluss ihre Bestellte Ware abzuholen (durch Stau oder sonstiges), kam ich zum Entschluss eine mündliche Vereinbarung mit dem Inhaber einer KFZ-Werkstatt, der bei uns im Hause als Mieter ansässig ist zu treffen, dass bei Voranmeldung die Kunden bei ihm die Waren abholen können, da die Werkstatt 1,5 Stunden länger geöffnet ist. Die Kunden nehmen diesen Zusätzlichen Service natürlich dankend entgegen – nur mein Chef aus irgendwelchen Gründen (die mir bis dato nicht genannt wurden) nicht.

Selbstverständlich habe ich alles Gemäß Organisation-Anweisung per Lieferschein dokumentiert. Sogar ein Unterschriebenes Duplikat auf Erhalt der Ware habe ich bei den max. 8-10 Fällen. Der beschriebene Ablauf funktioniert bis jetzt tadellos! Es ist auch keine Ware verloren gegangen. Auch keine verärgerten Kunden. Das Gegenteil ist der Fall. Und das Angaschmo zwischen mir und der Werkstatt ist zudem noch für meinen Arbeitgeber kostenlos!

Ich sehe mein Verhalten absolut nicht als pflichtwidrig an!

Falls ich eine Abmahnung erhalten sollte, ist diese überhaupt rechtens?

Ich bitte um juristische Stellungnahme.

Danke

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Die Abmahnung ist aus meiner Sicht rechtens. Auch wenn der geschilderte Ablauf bis jetzt, wie du sagst, tadellos läuft, muss das nicht heißen, daß das auch so bleibt. Der AG haftet für die Waren, die Du bei diesem Autohaus in Verwahrung gegeben hast. Was ist wenn da irgend etwas davon wegkommt oder wenn es in dieser Werkstatt zum Verlust dieser Waren kommt (evtl. durch Brand) ? Da Du in gutem Glauben gehandelt hast kann ich Dir nur empfehlen eine Gegendarstellung zu verfassen und die Dinge aus Deiner Sicht zu schildern. Sollte es irgendwann zu einer Kündigung und anschließenden Gerichtsprozess kommen kann auch dann noch über die rechtmäßigkeit der Abmahnung durch das Arbeitsgericht befunden werden. Wichtig ist dabei: Zeitnah und zu Deiner Personalakte.

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