Wenn der Arbeitgeber über 3 Jahre ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten ausübt, entsteht daraus ein Rechtsanspruch in Form einer "betrieblichen Übung". Eine beriebliche Übung entsteht nicht: wenn der AG die Zahlung in der Vergangenheit mit einem ausdrücklichen Vorbehalt des Widerrufs geleistet hat. Fraglich ist hier allerdings der Gleichbehandlungsgrundsatz, da 3 Kollegen den Betrag erhalten haben. Wenn du in einer Gewerkschaft bist, dann informiere dich mal bei einem Rechtsanwalt. Ob eine Klage wegen 36 € dich da weiter bringt bezweifle ich. Rede lieber vorher nochmal mit deinem Chef.
Die Abmahnung ist aus meiner Sicht rechtens. Auch wenn der geschilderte Ablauf bis jetzt, wie du sagst, tadellos läuft, muss das nicht heißen, daß das auch so bleibt. Der AG haftet für die Waren, die Du bei diesem Autohaus in Verwahrung gegeben hast. Was ist wenn da irgend etwas davon wegkommt oder wenn es in dieser Werkstatt zum Verlust dieser Waren kommt (evtl. durch Brand) ? Da Du in gutem Glauben gehandelt hast kann ich Dir nur empfehlen eine Gegendarstellung zu verfassen und die Dinge aus Deiner Sicht zu schildern. Sollte es irgendwann zu einer Kündigung und anschließenden Gerichtsprozess kommen kann auch dann noch über die rechtmäßigkeit der Abmahnung durch das Arbeitsgericht befunden werden. Wichtig ist dabei: Zeitnah und zu Deiner Personalakte.