Verhalten Fehlversuche nach Exmatrikulation?
Hallo in die Runde!
Vor fast drei Jahren habe ich eine Prüfung in meinem Studium entgültig nicht bestanden und wurde exmatrikuliert.
Habe dann eine Ausbildung gemacht und überlege jetzt erneut etwas ähnliches ohne dieses Modul zu studieren, andere Module
kommen jedoch vor. In einigen dieser Module hatte ich auch schon Fehlversuche. Jetzt ist es ja so, dass man nicht bestandene Prüfungen innerhalb einer Frist nachholen muss. Durch die Zwangsexmatrikulation konnte ich diese ja nun nicht nachholen. Wir verhält sich das dann jetzt, wenn ich wieder studieren will. Bin ich in den Modulen dann entgültig durchgefallen oder gibt es da eine Sonderregelung?
Bei Selbstexmatrikulation würde ich es vielleicht noch verstehen, aber beim Zwang?
Könnte nämlich sein, dass diese Module einigen im neuen Studiengang ähneln.
Ich danke euch jetzt schon vielmals für die Hilfe :D