Um Rechnungen schreiben zu können, musst du UNTERNEHMER sein nach dem Umsatzsteuergesetz. Unternehmer bist nach § 2 Umsatzsteuergesetz, wenn du eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübst! Gewerblich/Selbständige Tätigkeit liegt vor, wenn die Absicht Einnahme zu erzielen vorhanden ist. Eine Gewinnerzielungsabsicht muss nicht vorhanden sein!
Das heißt im Klartext: NEIN ,da du "nur" Arbeitnehmer bist und nichtselbständige Einkünfte erzielst nach § 19 Einkommenssteuergesetz. Dein Chef kann auch so dein Lohn als Betriebsausgabe geltend machen! Wenn er ein GESCHEITER STEUERBERATER hätte, wüsste er das!!!!