Guten Morgen, ich möchte gerne wissen wer als Betreuungsperson bei Baby bzw. Kleinkindern bei der Agentur für Arbeit angenommen wird.
Kurz zur Situation:
Ich bin noch in Elternzeit, werde aber ab November Arbeitslos sein. Um aber auf dem MArkt zu Vefügung stehen zu können und ALG I beziehen zu dürfen muss ich eine Betreuungsperson für min. 15 std. die woche stellen können. Ohne diese gibt es KEIN ALG I.
Nun meine Frage: Meine Mutter und meine Schwiegermutter haben die möglichkeit meine Tochter zu hüten, wenn ich eine Arbeit für Abends gefunden habe!!!
Muss das Arbeitsamt diese möglichkeit akzeptieren oder muss ich extra eine tagesmutter bezahlen??
und muss meine Mutter bzw. Schwiegermutter irgendetwas schrifliches einreichen??
Für Antworten die mir weiterhelfen können wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
D.L