bin soeben im netz fündig geworden.
für diejenigen die es interessiert: #Quelle: http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-11550.xhtml?currentModule=home
Müssen Sie wegen einer Kündigungsfrist für Ihre alte Mietwohnung die Miete weiterzahlen, obwohl Sie bereits Ihre neue Wohnung bezogen haben und dafür ebenfalls Miete begleichen, können Sie vom Tag des Auszuges an bis zum Ende des Mietverhältnisses die Mietzahlungen für die alte Wohnung inkl. Nebenkosten - auch über die beamtenrechtliche Grenze von sechs Monaten hinaus - als Werbungskosten absetzen (BFH-Urteil vom 13.7.2011, VI R 2/11, BStBl. 2012 II S. 104).
Haben Sie Ihre neue Wohnung bereits angemietet, können Sie sie aber noch nicht benutzen, dürfen Sie die Mietzahlungen für die neue Wohnung als Werbungskosten abziehen. Das gilt vom Beginn des Mietverhältnisses an bis zu Ihrem Einzug oder dem Ihrer Familie (BFH-Urteil vom 13.7.2011, VI R 2/11, DStR 2011 S. 1851). Die beamtenrechtliche Begrenzung auf drei Monate gilt nicht.