Die fondsgebunden LV ist nach dem 31.12.2004 abgeschlossen, d.h. diese ist nach Ablauf von 12 Jahren und Auflösung mit/nach Vollendung des 60. Lebensjahres zur Hälfte steuerfrei. Die andere Hälfte muss versteuert werden zum individuellen Steuersatz (EStG). Im Umkehrschluss können Verluste nach 12 Jahren und Auflösung mit/nach Vollendung des 60. Lebensjahres auch zur Hälfte verrechnet werden mit allen Einkommensarten. Wenn Sie die LV / RV vorher auflösen oder nach 12 Jahren noch keine 60 sind dann können Sie die Verluste voll verrechnen aber nur innerhalb des §20EStG d.h. mit z.B. Zinsen, Kursgewinnen im selben Jahr oder auch als Verlustvortrag (Rücktrag ist nicht möglich). Informieren Sie sich am besten über einen Steuerberater, aber ich bin mir recht sicher dass dies stimmt.

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Da die Police nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurde sind Verluste nach 12 Jahren und wenn Sie älter als 60 sind zur Hälfte verrechenbar mit Ihren Einkünften. Wenn Sie eine dieser o.a. Bedingungen nicht erfüllen sind Sie in der Abgeltungssteuer, d.h. Sie können die Verluste ganz verrechnen aber nur mit Zinsen und Kursgewinnen.

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