Antwort
Erstmal musst du auf gar nichts zahlen solange du keine Rechnung hast! Da kann ein Gerichtsvollzieher dir auch nichts pfänden ausser du hast die Rechnung verlohren und der vorderer kann dies nachweisen und dafür brauch er gerichtliche mahnungen. Und pfänden tuen die auch dann nur im Notfall, da sie dann den gefändeten Gegenstand versteigern müssen, und falls nichts genug Geld dabei rausspringt haben sie Pech gehabt... Also werden sie sich auf Ratenzahlung einlassen! Was sein kann das du Zinsen zahlen musst! Lg aus osna