Das Unternehmen TauNigma wurde im Jahr 2012 in den VAE (Vereinigten Arabischen Emiraten) gegründet. Seit Ende April dieses Jahres sind Internetauftritte und Videos über das Geschäftsmodell in deutscher Sprache vorhanden. Der Gründer kommt aus Kasachstan, wo er seit 2006 erfolgreich ein Softwareunternehmen betrieben hat, welches die Grundlage für das Geschäftsmodell von TauNigma bildet. Am 15.06.2013 fand die Auftakt-Veranstaltung in Bad Hersfeld. In den letzten Tagen wurden mehrere Gespräche in Deutschland geführt, um auch für den deutschen Markt schneller die Lizenzen zu erhalten. Standort für das Pilotprojekt ist Hannover. Darüber hinaus baut TauNigma ein weltweites Vertriebsnetz auf und fungiert dabei als Franchise-Geber für aktuell zwei Franchise-Produkte. Das ist einmal der TauNigma-POS und der TauNigma-KIOSK. Ähnlich wie beim Kauf einer Immobilie wird man Eigentümer der Zahlungsterminals. Damit bei einer Immobilie Mieter und Vermieter glücklich sind, gibt es in der Regel eine Hausverwaltung. Im Falle der erworbenen Zahlungsterminals handelt es sich um eine Treuhandverwaltung, die ähnlich funktioniert. Kaufverträge und Treuhandverträge sind sowohl in Deutsch als auch in Englisch vorhanden. Wenn man sich ein wenig intensiver mit der Thematik auseinandersetzt, dann wird man feststellen, dass man es hier mit einer der lukrativsten Branchen auf unserem Kontinent zu tun hat. Sollten Sie weitere Fragen haben, dann kann ich Ihnen gern weiterhelfen.
Hallo Tinchen1
wie ist der Fall ausgegangen?
Wer hat die Kosten übernommen? Gab es überhaupt eine Kostenübernahme?
War die Rechnung / Behandlung gerechtfertigt?
Wer hat sich für dich eingesetzt? Anwalt oder Ombudsmann oder jemand anderes?
Kam es zu einer Gerichtsverhandlung oder wurde es außergerichtlich geklärt?
Ich wurde hier im Forum durch meine eigen Frage auf Deinen Vorgang aufmerksam gemacht:
http://www.gutefrage.net/frage/wem-wurden-schon-rechnungen-von-der-privaten-krankenversicherung-pkv-abgelehnt
Vielen Dank im Voraus.
sonnige und gesunde Grüße
Der KV Guru
Auf Grund eines Gerichtsurteils des LG Aachen können Schwangere nun nicht mehr in der privaten Krankenversicherung benachteiligt werden. Zumindest was das Aufnahmeverfahren betrifft.
http://www.m-erk.de/Schwangerschaft-ist-keine-Krankheit-Beitragszuschlag-in-der-PKV-rechtswidrig/
Die zu erwartenden Leistungen wie Vorbereitungskurse, Vorsorgeuntersuchung, Geburt selber oder Wochenbett muss man individuell prüfen, da es zwischen den verschiedenen Tarifen hier Unterschiede in der Erstattung gibt.
Abschließend noch eine Anmerkung zu dem Abschlußkommentar von Tara1976
"weil ich dadurch monatlich viel Geld "sparen" würden (ich weiß, dass diese Aussage nicht immer zutrifft, weil die PKV im Alter exponentiell steigen würde"
Viel Geld spare ich im Vergleich zur GKV nur in sogenannten Einsteigertarifen. Nachteil hier teilweise deutlich schlechtere Leistungen als die GKV, es werden kaum Altersrückstellungen gebildet - dadurch auch langfristig höhere Steigerungen (DKV und Central haben in den letzten Tagen bekannt gegeben sich aus diesem Segment zurückzuziehen)
Die private Krankenversicherung (vernünftige Tarife vorausgesetzt - da genügend Altersrückstellungen) ist so konzipiert, dass die Beiträge definitiv nicht "exponentiell" steigen. Der seit 01.01.2000 eingeführte gesetzliche Zuschlag soll genau das verhindern. Das hier im Detail zu erläutern würde den Rahmen sprengen.
Hallo Nickelzick,
wie hat den die Krankenversicherung reagiert?
VLG der KV Guru
Wenn die Frage wirklich ernst gemeint ist, dann hier auch eine ernst gemeinte Antwort:
Gehen Sie zum Arzt. Der soll Ihnen eine Nacht im Schlaf labor verschreiben. Dort kann ermittelt werden, woher die Schlafstörungen kommen. Eventuell leidet Ihre Frau an Schlafapnoe - was auch sehr gefährlich sein kann, da man während des Schlafens Atemaussetzer hat.
Vielleicht haben Sie auch einfach nur Falsche Matratzen, oder Kopfkissen und können deswegen nicht bequem schlafen.
Wie mein Vorredner schon geantwortet hat, es gibt viele Möglichkeiten um Schlafstörungen zu bekämpfen. Ich würde mir nicht zumuten, meiner Frau jeden Abend ein Narkotikum zu spritzen.
Na dann hoffentlich bald gute Nacht.
Hallo dennishh,
aus welchem Grund sind Sie im Basistarif?
Die Restkosten können Sie sich doch privat absichern. Es gibt auch eine sogenannte Öffnungsklausel für Beihilfeberechtigte, sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen in der Vergangenheit die Restkosten nicht abgesichert bekommen haben.
Nun zu Ihrer Frage:
Da die Kassen der Beihilfe nicht wirklich prall gefüllt sind, können Sie davon ausgehen, dass es dort keinen extra Zuschuss gibt.
Ich würde Ihnen empfehlen die Kosten für den Zahnersatz zu senken.
Mit Hilfe der folgenden Firma, können Sie die Kosten im Idealfall bis zu 85% senken:
http://www.zahnersatz-infos.de/zahnkrone.html
Einige meiner Kunden haben schon gute Erfahrung mit diesem Unternehmen sammeln können.
Viel Erfolg.
Hallo Cristinchen,
die Kosten für eine oder mehrere Kronen können in der Tat sehr variieren.
Je nach Material können die Kosten hier auf dem normalen Weg bis zu 1000.- € betragen.
Auf der folgenden Seite findest Du einen sehr interessanten Artikel zu dieser Thematik.
zahnersatz-infos.de/zahnkrone.html
Sollten Dich diese Kosten abschrecken kannst Du bei der folgenden Firma die Kosten bis zu 85% reduzieren.
http://www.zahnersatz-infos.de/zahnkrone.html
Einige meiner Kunden haben schon gute Erfahrungen mit diesem Unternehmen gemacht.
!!! Achtung !!! Nicht alle Zahnärzte sind erfreut, wenn man Ihnen mit Dentaltrade kommt. Am besten auf deren Seite sich einen Partnerzahnarzt in Deiner Region suchen.
Hoffe ich konnte Dir weiterhelfen. :-)
Suchen Sie sich einen unabhängigen Spezialisten, der Ihnen Alternativen bei Ihrem jetzigen Krankenversicherer aufzeigen kann. Vertreter Ihrer jetzigen Gesellschaft sind in der Regel nicht daran interessiert Ihnen die neuen Tarife der Gesellschaft aufzuzeigen.
Eine weitere Alternative ist in der Tat der Weg zurück in die gesetzliche Krankenkasse.
Hier gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Sie beginnen ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis (<49500.- € jährl. Brutto)
- Familienversicherung (vorausgesetzt Sie haben eine Frau die gesetzlich versichert ist)
- Bezug von Arbeitslosengeld II
- auf Anfrage
Viel Erfolg.