Guten Tag,
Ich erläutere einmal meine Problematik und erhoffe mir hier eine Antwort zu finden. Ich bedanke mich direkt im Voraus bei allen die sich hier beteiligen. Da nun jetzt eine neue Therme in die Wohnung kommt wird es zeit die Gasleitung im selben Zuge zu Sanieren oder zu wechseln. Kurze Randinformationen: Eigentumswohnung in einem 6 Mehrfamilienhaus und die ist ganz oben. D.h. die Gasuhr ist unten im Keller (nicht in meinem Kellerbereich sondern direkt wenn man die Treppen runter geht) und hat auch einen Separaten Hebel am Zähler um die Gasverbindung auch zu trennen. Die nächste Trennung erfolgt erst im Sondereigentum also direkt unter der Therme ist ein Ventil zum aufdrehen und zudrehen.
In der Teilungserklärung steht bei uns: Gegenstand des Sondereigentums: die Versorgungsleitungen für Gas und Strom von der Abzweigung ab Zähler.
Die Gesetzgebung sagt: Stehen als Hauptleitungen im Gemeinschaftseigentum, ab dem Übergang zum Sondereigentum sind diese dem Sondereigentum zuzuordnen (Insbesondere bei Gastthermen in den Wohnungen zu beachten).
Rohrleitungen als Hauptleitungen stehen stets im gemeinschaftlichen Eigentum, selbst wenn sie durch ein Wohnungseigentum führen. Wasser- und Heizungsleitungen verlieren erst von dem Punkt an ihre Zugehörigkeit zu dem im Gemeinschaftseigentum stehenden Gesamtnetz, an dem sie sich durch eine im räumlichen Bereich des Sondereigentums befindliche Absperrvorrichtung hiervon trennen lassen.
Die innerhalb des Gebäudes verlegten Versorgungsleitungen zählen zu dessen wesentlichen Bestandteilen (§§ 93, 94BGB). Soweit sie im räumlichen Bereich des Gemeinschaftseigentums verlaufen, stehen sie zwingend im Gemeinschaftseigentum. Sie bilden ein der Bewirtschaftung und Versorgung des Gebäudes dienendes Leitungsnetz und damit eine Anlage i. S. v.§ 5 Abs. 2 WEG. Für die dingliche Zuordnung bleibt außer Betracht, dass einzelne Teile des Leitungsnetzes, die sich im räumlichen Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums befinden, nur eine Sondereigentumseinheit versorgen
Außerdem: Gasleitungen gehören zwingend zum Gemeindschaftseigentum. Kosten einer Gasdichtigkeitsprüfung gehen zu Lasten der Gesamtheit. Eine etwaige Regelung in der Teilungserklärung, wonach Versorgungsleitungen ab dem Zähler bis in die Wohnung des jeweiligen Wohnungseigentümers zum Sondereigentümers zum Sondereigentum gehören, ist nichtig. Die Betrifft nicht nur eine Hauptversorgungsleitung für Gas, sondern auch die Leitungen, die von der Hauptleitung abzweigen, aber durch das Gemeinschaftseigentum und durch fremdes Sondereigentum verlaufen, bis sie die im Sondereigentum eines anderen Wohnungseigentümers stehende Zapfstelle erreichen.
Das besagt für mich das besagt doch, dass die Gasleitung Gemeinschaftseigentum ist und die Prüfung bzw. die Erneuerung über der Gemeinschaft zu lassen kommt oder ? denn selbst wenn es in der altern Teilungserklärung von 2000 drin steht wurde es aufgehoben vom Gesetzgeber quasi ?
danke an ALLE!