Politiker sind nicht vor dem Grundgesetz gleich und haben Sonderrechte.
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Gilt die Rechtssprechung nicht, dass es sich hierbei um einen wichtigen Grund handelt, um man trotz des Zusammenzuges Arbeitslosengeld erhalten kann, um notwenige laufende Kosten tragen zu können? Es ist ja nicht so, dass ich das aus Spaß mache.