Person a ist im dunkeln spazieren hinter ihm ca. 5 Meter laufen b und c. Als ca. 100 Meter hinter ihnen ein Polizeiauto das immer näher kommt. Als es sich 10 Meter von ihnen zu erkennen gibt steigen die Beamten aus und fragen, ob die Personen zusammen gehören würden. Das verneint Person a. Aber gibt es am Ende indirekt zu. Dann machen sie eine Identitätsfestellung ohne Personalausweis nur mit Adressenangabe und sagen das sie gegen das kontaktverbot verstoßen hätten. Und eine Anzeige gefertigt wird.

Wenn man gegen den kommenden Bußgeldbescheid Einspruch einlegt und das ganze klug begründet, indem person C und d eine eidestattliche Versicherung abgeben schriftlich das sie nicht mit person à spazieren waren sondern nur zu zweit und person à sich eine geschichte ausdenkt das er nach hause kaufen wollte und person à seinen vater, als Zeugen benennt das er ihm kurz davor bescheid gegeben hätte alleine nach hause zu laufen, welche Erfolgsaussichten hätte man.