Scheinbar haben sich die Gesetze diesbezüglich im vergangenen Jahr wieder geändert.Ich habe meine Fahrerlaubnis (Damals Klasse 3 und 1b) im Dezember 1998 wegen eines Unfalles mit einem Firmentransporter (in meiner Ausbildung) mit 1,66 Promille verloren. Die Folgen waren ein Strafgeld von knapp 1000,- DM und eine Sperre von 9 Monaten mit der Auflage MPU.Ich habe jetzt endlich mal nen neuen Personalausweis bekommen und daraufhin eine Anfrage an Flensburg gestartet. Antwort: In Ihrem FAER (Fahreignungsregister) sind keine Eintragungen vorhanden. Danach bin ich dann in das für mich zuständige Straßenverkehrsamt und habe da um Einsicht ersucht. Antwort: Boah is das lange her. Die Akte ist bereits vernichtet.Mir wurde gesagt, ich muss auf jeden Fall theoretische und praktische Prüfungen neu machen. Ohne Pflichtfahrstunden. Mir wurde geraten, ich sollte mich an eine Fahrschule wenden. Der Fahrlehrer hat mir dann erzählt, das könnte gar nicht sein. Ich müsse meine Fahrerlaubnisklassen komplett neu machen. Das wollte ich nicht wirklich hinnehmen. Also bin ich nochmal zum SVA und habe mir schriftlich geben lassen, dass ich nur die Prüfungen neu ablegen müsste. Das haben Die mir dann auch ausgestellt.Jetzt gehe ich dabei und werden den Klasse 3, heute B auf Wiedererteilung hernehmen und meinen damaligen 1b, den lasse ich soweit weg. Ich werde in meinem Alter den A gleich machen.Ich wohne übrigens in Niedersachsen (Kreis Uelzen). Hat da vielleicht noch jemand Erfahrungen gemacht?Über Antworten werde ich mich sehr freuen.mfgDC

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