Nein, nein, nein!!! Der Zivildienst ist für dich Geschichte. Regierungsamtlich steht der Wehrpflicht-Aussetzungstermin 1. Juli 2011 seit dem seit 15. Dezember fest. Das für den Zivildienst zuständige Familienministerium hat bereits am 18.11. öffentlich mitgeteilt, dass der Zwangs-Zivildienst am 30. Juni 2011 endet. Guten Rutsch.
Weil die Mitarbeiter in den Behörden erst noch umdenken müssen und weil die Versendung der Fragebögen automatisch durch die Rechenzentren der Bundeswehr erfolgt. Einfach ignorieren und abwarten, ob die Bundeswehr Zeit und Geld aufbringt, dich ein zweites oder drittes Mal anzuschreiben.
Die Zusendung des Fragebogens ist nicht die Wehrerfassung. Die Erfassung erfolgt durch die Meldebehörden zeitlich vorher und nur deshalb weiß die Bundeswehr überhaupt, wen sie den Fragebogen zusenden kann. Das Ausfüllen des Fragebogens ist zwar immer noch Pflicht, weil das Wehrpflichtgesetz in der jetzigen Fassung noch bis zum 30. Juni 2011 gilt. Aber die Wehrbehörden werden die Wehrpflicht nicht bis zum letzten Tag mit der Brechstange umsetzen. Gebündelte Infos findest du unter http://www.asfrab.de/wehrpflichtinfos.html
Nach dem 1. Juli 2011 soll die Erfassung durch eine "Datenerhebung" ersetzt werden. Der Datenerhebung kann mensch von vornherein widersprechen.
Wie mache bereits geantwortet haben, wird die Wehrpflicht nicht abgeschafft. Zum 30. Juni 2011 sollen aber der Zwang zum Dienst und auch die Musterungspflicht fallen. Bis dahin gilt zwar noch das Wehrpflichtgesetz in seiner gegenwärtigen Fassung inkl. der Pflicht zur Musterung. Allerdings werden die Kreiswehrersatzämter sicherlich sehr schnell dazu übergehen, Musterungsunwillige nicht mehr durch die Polizei im Rahmen der Amtshilfe zur Musterung vorführen zu lassen. Denn eine Einberufung ist faktisch bereits jetzt ausgeschlossen. Daher würde ich Musterungsladungen einfach ignorieren oder antworten, dass es angesichts des Aussetzungsbeschlusses der Bundesregierung (http://www.bundeswehr-monitoring.de/wehrpflicht/neusprech-freiwillige-schnuppern-in-afghanistan-11276.html)
von weiteren Musterungsladungen Abstand nehmen soll.
Die Wehrpflicht wird leider nicht abgeschafft, sondern nur ausgesetzt. Der Unterschied ist, dass bei einer Aussetzung jederzeit durch einfaches Gesetz wieder einberufen werden kann.
Wieso willst du überhaupt noch zur Musterung? Die Wehrpflicht wird zum 1. Juli 2011 ausgesetzt. Und das muss dann auch für alle gelten. Das geht also nicht, dass der Gesetzgeber sagt, für Ungemusterte wird ausgesetzt, für Gemusterte gilt sie noch. Du musst dir also keinen Kopf machen. Einberufen werden kannst du nicht mehr. Das weiß auch das Kreiswehrersatzamt. Deshalb werden die nicht mehr alle Register ziehen, um dich zu einer Musterung zu zwingen. Schreib ihnen doch, dass du nicht kommst, weil die Wehrpflicht ausgedient hat.
Ja, genau das heißt es. Zumindest sieht das entsprechende Abwicklungsgesetz vor, dass alle Zivis am 30. Juni entlassen werden, wenn sie es selbst wünschen: http://www.bundeswehr-monitoring.de/wehrpflicht.html
Spätestens seit heute ist klar, dass der gesetzliche Termin der Aussetzung von Wehr- und Zivildienst der 30. Juni 2011 sein wird. http://www.bundeswehr-monitoring.de/wehrpflicht/zivildienstzwang-endet-mitte-2011-11264.html Das bedeutet: Nach dem Januar-Einberufungstermin wird niemand mehr gegen seinen Willen zur Bundeswehr einberufen. Für den Bereich des Zivildienstes werden bereits jetzt keine Einberufungen mehr vom Amt vorgenommen. Aufgrund längerer Vorlaufzeiten wäre der Beginn frühestens im Februar oder März, die Entlassung würde dann nach bereits nach vier oder fünf Monaten erfolgen. Wehrpflichtfreie Grüße
Natürlich musst du deinen Urlaub wegen einer Musterungsladung nicht unterbrechen oder beenden. Ich würde mit denen auch nicht mehr telefonieren. Du müsstest dich nach deinem Urlaub für dein Nichtkommen schriftlich "entschuldigen" und belegen, dass du im Urlaub gewesen bist. Das wars. Mach dir also keine Sorgen. Hier gibt es auch grundsätzliche Infos: http://www.asfrab.de/wehrpflichtinfos/ohne-musterung.html
Nein, obwohl solche Untersuchungen laut Zentraler Dienstvorschrift ZDV "Musterung" vorgeschrieben sind: "Zur Beurteilung von Herz und Kreislauf sind die gezielte Eigen- und Familienanamnese zu berücksichtigen. Die Bewertung von organbezogenen Beschwerden und körperlicher Belastbarkeit ist erforderlich." Und weiter: "Zur ... Beurteilung der Belastbarkeit des Herz-Kreislauf-Systems sowie zum Erkennen einer ... Blutdruckerhöhung sind ... 20 zügige(n) und tiefe(n) Kniebeugen ... Am liegenden Probanden sind Blutdruck und Puls zu messen ... vor der Belastung (in Ruhe), (...) unmittelbar nach Ende der Belastung, danach in einminütigen Intervallen ..." (nachzulesen im Kap. II der ZDv unter http://www.asfrab.de/wehrpflichtinfos/zdv-461-musterung.html)
Es gibt vor allem zwei Gründe, die zum Verzicht auf diese Belastungstests führen: MustungsärztInnen haben dazu keine Lust oder die Entscheidung auf Ausmusterung ist bereits gefallen, und deshalb wird auf eine weitere Untersuchung verzichtet.
Selbstverständlich kann man auch die Musterung verweigern. Aber darum geht es dir vielleicht auch gar nicht. Du bist offensichtlich null auf die Musterung vorbereitet - wäre besser gewesen, wenn du dir vor der Musterung ärztliche Atteste besorgt hättest. Aber das geht immer noch. Stell dir vor, du wirst morgen krank und kannst nicht nach Kiel. Dann müsstest du den Musterungstermin schriftlich absagen und wirst erneut geladen. Der neue Termin ist dann in etwa 4 Wochen. Genug Zeit, Wirbelsäule und Fuß durch einen Arzt deines Vertrauens zu checken. Um was es dann geht, um ausgemustert zu werden, kannst du hier nachlesen: http://www.asfrab.de/wehrpflichtinfos/zdv-461-musterung.html Dort unter "GNr 42: Wirbelsäule" und GNr 58: Bein/Fuß. Viel Glück.
Diese "Frist", die dir das Kreiswehrersatzamt (KWEA) genannt hat, ist rechtlich im KDV-Verfahren nicht bindend. Entweder wirfst du da was durcheinander oder das KWEA. Innerhalb von 14 Tagen könntest du Widerspruch gegen den Musterungsbescheid einlegen. Deshalb muss das KWEA abwarten, ob du diesem Recht Gebrauch machst. Solltest du keinen Widerspruch einlegen, wird der KDV-Antrag zum Bundesamt für den Zivildienst (BAZ) weitergeleitet. Sollte von dir innerhalb der Widerspruchsfrist KDV-Begründung und Lebenslauf nachgereicht werden, könnte der vollständige Antrag durch das KEWA weitergeleitet werden. Sollte nichts von dir nachgereicht werden, dann halt nur der KDV-Antrag. Dann würde dir durch das BAZ eine Frist von einem Monat genannt werden, um die KDV-Unterlagen zu vervollständigen. Erst diese Frist ist bindend.
Daraus folgt: Hast du es eilig mit deiner KDV-Anerkennung, dann folge der "Aufforderung" des KWEA. Wenn nicht, ignoriere die 14 Tage und warte das BAZ-Aufforderungsschreiben ab.
Der Tipp, auf eine Einberufung zur Bundeswehr zu warten, ist in deiner Situation nicht sehr hilfreich. Denn du hast bereits einen KDV-Antrag gestellt. Eine Einberufung zur Bundeswehr würde voraussetzen, dass dein jetziger KDV-Antrag abgelehnt werden würde. Und dann müsstest du im Fall einer Militäreinberufung einen KDV-Zweitantrag stellen. Und da gibt es immer wieder große Probleme mit der Anerkennung.
Diese "Frist", die dir das Kreiswehrersatzamt (KWEA) genannt hat, ist rechtlich im KDV-Verfahren nicht bindend. Entweder wirfst du da was durcheinander oder das KWEA. Innerhalb von 14 Tagen könntest du Widerspruch gegen den Musterungsbescheid einlegen. Deshalb muss das KWEA abwarten, ob du diesem Recht Gebrauch machst. Solltest du keinen Widerspruch einlegen, wird der KDV-Antrag zum Bundesamt für den Zivildienst weitergeleitet. Sollte von dir innerhalb der Widerspruchsfrist KDV-Begründung und Lebenslauf nachgereicht werden, könnte der vollständige Antrag durch das KWEA weitergeleitet werden. Sollte nichts von dir nachgereicht werden, dann halt nur der KDV-Antrag. Dann würde dir durch das BAZ eine Frist von einem Monat genannt werden, um die KDV-Unterlagen zu vervollständigen. Erst diese Frist ist bindend. Der Tipp, auf eine Einberufung zu warten, ist jetzt nicht mehr ganz zu top. Denn du hast bereits den KDV-Antrag gestellt und hättest es als bereits abgelehnter KDV-Antragsteller in einem Zweitverfahren nur unnötig schwer.
Daraus folgt: Hast du es eilig mit deiner KDV-Anerkennung, dann folge der "Aufforderung" des KWEA. Wenn nicht, ignoriere die 14 Tage und warte das BAZ-Aufforderungsschreiben ab.
Nach Information der Arbeitsstelle Frieden und Abrüstung unter http://www.asfrab.de/wehrpflichtinfos/wehr-und-zivildienstausnahmen.html fallen Halbgeschwister auch unter diese Regelung. Würde auch Sinn machen, da ja mit dem Halbbruder ein gemeinsamer Elternteil besteht. Bei "Stiefgeschwistern" kommt die Regelung nicht zur Anwendung. Viel Glück.
Um ein Studium aufzunehmen, muss ein deutscher Staatsbürger zuvor weder gemustert worden sein noch einen Dienst geleistet haben. Sonst wären die Unis ja auch ziemlich leer.
Klar ist, dass ein Studium erst ab dem ersten Tag des dritten Semesters gegen eine Einberufung schützt. Während der ersten beiden Semester dürften die dich also aus dem Studium reißen. Aber selbst wenn das Kreiswehrersatzamt noch in diesem Jahr dich mustern wollte, könntest du relativ einfach bis zum Oktober 2011 (Beginn des 3. Semesters) eine Einberufung verhindern. Da könnte dir jede gute Beratungsstelle helfen (http://www.asfrab.de oder die Zentralstelle KDV).
Also viel Spass beim Studium.
Hallo Jan, da du noch bis Mitte 2011 Schüler bist, musst du jetzt noch gar nichts tun. Vor der Musterung würden ohnehin keine Anträge - auch kein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung - durch das Militär bearbeitet werden. Erst nach der Feststellung der Tauglichkeit gäbe es eventuell Handlungsbedarf (dies ist aber abhängig vom Zeitpunkt der Musterung, und der ist nicht vorherzusagen). Und die Chancen, dass der Zwangsdienst (also auch der Zivildienst) bis Mitte 2011 ein Ende gefunden haben wird, stehen auch nicht schlecht.
Unter http://www.asfrab.de/wehrpflichtinfos/fragebogen.html findest du ausführlich Infos und Tipps, wie mit dem Anschreiben umgegangen werden kann. Da wird davon abgeraten, den Fragebogen zur Gesundheit auszufüllen.
Tut mir leid, ich war etwas vorschnell. Deine Frage ist natürlich doch zu beantworten. Es ist egal, welche Form des Dienens deine beiden Brüder hinter sich gebracht haben. Denn du würdest nur auf eigenen Antrag befreit werden. Wenn du also Zivi machen willst, dann stell eben keinen Befreiungsantrag - so einfach ist das.
Da du nicht geschrieben hast, in welcher Form deine älteren Brüder "gedient" haben, kann ich deine Frage so nicht mit Ja oder Nein beantworten. Nach § 11 Zivildienstgesetz würdest du vom Zivildienst befreit werden, wenn deine beiden Brüder Zivil- oder Wehrdienst bis zu zwei Jahren oder auch einen Freiwilligendienst ("soziales oder ökologisches Jahr") von mindestens 9 Monaten (ab Dezember 2010 von sechs Monaten) geleistet haben. Bei der Wehrpflichtberatungsseite unter http://www.asfrab.de/wehrpflichtinfos/wehr-und-zivildienstausnahmen.html findest du es genauer mit einer Verlinkung zum Gesetz.