Habe ich ein Anrecht auf Schadenersatz, wenn der Nachmieter trotz zusage absagt?

Hallo zusammen,

da meine Freundin und ich zusammen ziehen, haben wir überlegt für ihre Wohnung über eine wohnungsanzeige eine Nachmieter zu suchen. Zu diesem Zeitpunkt war eine Freundin kurz davor sich von ihrem freund zu trennen und hat uns gebeten mit der wohnungsanzeige ca 10 tage zu warten, da sie die Wohnung aufjedenfall nehmen würde. Nach der Trennung hat sie uns mehrmals mitgeteilt per whatsapp, dass sie die Wohnung nimmt und hat auch dann möbel abgekauft und hat langsam ihre klamotten in die Wohnung gebracht. Meine Freundin war dann zur Abstimmung mit ihr dann beim Vermieter und es gab seinerseits keine Hindernisse. Sie hat dann nach ihrer Aussage auch schon die unterlagen an den Vermieter geschickt. Allerdings hat sie nach telefonischer Rücksprache mit dem Vermieter erfahren, dass sie ihren Hund nicht mitnehmen kann. Dementsprechend hat sie uns kurzfristig abgesagt und wir standen da und es war zu spät für den folgenden Monat einen neuen Nachmieter zu finden. Somit haben wir aufgrund der Absage mietkosten für den Monat zu zahlen und somit einen Schaden. Sie hat auch zuerst uNS schriftlich zugesichert, dass sie uNS die miete für den monat bezahlt. allerdings hat sie dann ihre Meinung geändert und hat uns mitgeteilt, dass sie uNS nichts gibt, da sie kein Geld hat.

Habe ich gegen Sie irgendwelche Schadensersatzansprüche? Kann ich von ihr verlangen die miete für den einen Monat zu zahlen?? Habe ich irgendwelche rechtliche handhabe?

Danke im voraus

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Da ich wohl rechtlich in diesem Punkt keine Chance habe mein Geld überhaupt zu bekommen, kann ich es vielleicht versuchen über die Möbel jedenfalls teilweise zu erhalten.

Unsere jetzt ehemalige "Freundin" hat von uns teilweise Möbel abgekauft, da Sie ja eigentlich die Wohnung nehmen wollte. Der Verkauf lief so, dass Sie uns nur einen Gesamtbetrag mit einem Verwendungszweck Couch, Schrank, Regal überwiesen hat. Sie hat das Geld mir und nicht meiner Freundin, die eigentlich Besitzerin ist, überwiesen.

Über den Verkauf wurde kein Vertrag abgeschlossen oder sonstiges schriftliches festgehalten.

Da Sie nun ein Teil der Möbel, in diesem Fall das Regal abgeholt hat, müsste ich ihr nur das Geld für die Couch und den Schrank zurückgeben. Da aber nirgends SCHRIFTLICH festgehalten wurde, was die einzelnen Möbelstücke kosteten bzw. was vereinbart war, kann ich doch jetzt einfach sagen, dass das Regal eine viel höhere Summe gekostet hat und dementsprechend würde sie einen geringeren Betrag zurück erhalten. Ich hätte ja meine Freundin als Zeugin und sie müsste mir ja was anderes beweisen. Sie müsste unter Angabe der genauen Summe den Betrag bei mir zur Rückzahlung einfordern.

Hätte ich so die Möglichkeit jedenfalls so einen Teil meines Geldes zu bekommen?

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