Da ich wohl rechtlich in diesem Punkt keine Chance habe mein Geld überhaupt zu bekommen, kann ich es vielleicht versuchen über die Möbel jedenfalls teilweise zu erhalten.
Unsere jetzt ehemalige "Freundin" hat von uns teilweise Möbel abgekauft, da Sie ja eigentlich die Wohnung nehmen wollte. Der Verkauf lief so, dass Sie uns nur einen Gesamtbetrag mit einem Verwendungszweck Couch, Schrank, Regal überwiesen hat. Sie hat das Geld mir und nicht meiner Freundin, die eigentlich Besitzerin ist, überwiesen.
Über den Verkauf wurde kein Vertrag abgeschlossen oder sonstiges schriftliches festgehalten.
Da Sie nun ein Teil der Möbel, in diesem Fall das Regal abgeholt hat, müsste ich ihr nur das Geld für die Couch und den Schrank zurückgeben. Da aber nirgends SCHRIFTLICH festgehalten wurde, was die einzelnen Möbelstücke kosteten bzw. was vereinbart war, kann ich doch jetzt einfach sagen, dass das Regal eine viel höhere Summe gekostet hat und dementsprechend würde sie einen geringeren Betrag zurück erhalten. Ich hätte ja meine Freundin als Zeugin und sie müsste mir ja was anderes beweisen. Sie müsste unter Angabe der genauen Summe den Betrag bei mir zur Rückzahlung einfordern.
Hätte ich so die Möglichkeit jedenfalls so einen Teil meines Geldes zu bekommen?