Was ist bei einer schriftlichen Praktikumsbescheinugung ausschlaggebend? Der im Schreiben genannte Zeitraum oder das Ausstellungsdatum des Schreibens?
Gibt es dazu eine Gesetzeslage?
Bei meinen Studium werden Praxiserfahrungen in Form von Praktika gefordert. Leider erkennt das Hochschulamt mein Nachweis nicht an mit der Begründung das Austellungsdatum der Bescheinigung liegt in dem Zeitrum in dem das Praktika stattfand. Zuvor wurde dieser Bescheinigung von allen anderen Hochschulen immer akzeptiert und hat nie Probleme bereitet. Da es sich um ein Zweitstudium handelt stammte die Bescheinigung aus einem Pflichtpraktika meines Erststudium. (Beide Studiengänge bauen auf einander auf) wo das Ausstellungsdatum auch nie ein Problem war. Gibt es eine Gesetz was diesen Fall regelt? Ist der Inhalt der Bescheinigung oder das Ausstellungsdatum ausschlaggebend?
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