Danke für die vielen Beiträge. Das Problem ist, dass bei das Sorgerecht haben und beide zum damaligen Zeitpunkt gemeinsam das Konto eröffnet haben. Somit kann man alleine kein Konto eröffnen. Man benötigt immer die Unterschrift des anderen Erziehungsberechtigten. Bei der Stelle die die Rente zahlt ist es dasselbe. Das Jugendamt weiß Bescheid, kann aber auch nichts ohne Gericht machen. Und das Gericht macht nichts, weil der Vater ja die Verhandlungen immer verschiebt und kein dringender Handlungsbedarf ist.

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Der Betrag beläuft sich mittlerweile auf etwa 2.500,00 €. Was sie immer nur tun kann ist, Anzeige wegen Untreue erstatten und einen Strafantrag stellen. Zudem muss sie ihm auch immer Fristen setzen, in denen er sich erklären kann (vielleicht gibt er das Geld ja doch für sein Kind aus) oder das Geld wieder einzuzahlen. Was er bis jetzt noch nie gemacht hat. Weder das eine noch das andere.

Auf Vorladungen der Polizei reagiert er nicht, sodass dieser Vorfall bereits bei der Staatsanwaltschaft liegt. Nur ob dies etwas bringt ist fraglich. Meine Bekannte hat mit der Zahlstelle der Rentenkasse gesprochen. Die können nichts machen. Auch die Bank kann nichts machen.

Weiß irgendjemand vielleicht Rat in wieweit man noch vorgehen kann?

Randbemerkung: Euch allen einen guten Rutsch ins Jahr 2011!

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Die Frage ist ja in erster Linie nur theoretisch. Okay, C bekommt nur den Pflichtteil, dass habe ich mir auch gedacht. Nun ist die Frage, woran bemisst sich dieser denn? Am Schätzwert des Grundstückes plus dem finanziellen Vermögen?

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