Genau genommen ist dies nicht definiert. In Deutschland existiert keine protokollarische Rangfolge. Lediglich die Position des Bundespräsidenten als Staatsoberhaupt ist durch das Grungesetz eindeutig festgelegt. Eine inoffizielle, allgemein anerkannte Regelung, die sich aus der Staatspraxis ergibt, erklärt oftmals den Präsidenten des Deutschen Bundestag als Inhaber des zweithöchsten Amts. Dies ist aber wie gesagt inoffiziell. Dies zeigt sich unter anderem dadurch, das sowohl Bundestag als auch Bundesrat ihre jeweiligen Präsidenten als möglichen Rangnachfolger erklären (Siehe Internetpräsenzen), womit diese Frage eindeutig ungeklärt bleibt.

Was für den Bundestagspräsidenten sprechen würde, ist die Tatsache, das der Bundestag als erste Kammer, eindeutig die wichtigere Volksvertretung darstellt. Zudem scheint es so, als dass der parlamentarische Rat als verfassungsgebendes Organ die Rolle des Bundestagspräsidenten für zu wichtig erachte, als dass diese durch eine zusätzliche Stellvertreterrolle für den Bundespräsidenten zu vernachlässigen wäre und diese Aufgabe somit dem Präsidenten des Bundesrat zusprach. Für den Bundesratspräsidenten wiederum spricht gerade diese Vertreterrolle.

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