Ja die da fuer sie zusteandig sind sagten das nichts zu tun seih. weil sie die sollstunden jetzt nicht einmal ansatzweise voll hat steht ihr trotzdem der volle tariflohn zu ?
Okay habs der film heist
Ich bin du
Nein der ist es nicht da geht es um keinen Ring xD ^^
den Film den du suchst ist der :
Titan A.E.
http://www.youtube.com/watch?v=2eHbVzAg9ls
Dies habe ich gefunden
Nach einer aktuellen Eil-Entscheidung des Sozialgerichts Bremen ist es nicht statthaft, wenn das Jobcenter bzw. die Arge den Hartz-4-Empfänger auf Lebensmitteltafeln oder aber auf Gutscheine für Lebensmittel verweist, anstatt ihm ein Darlehen für Lebensmittel zu gewähren, wenn er mittellos ist und seine Regelleistung verbraucht hat, AZ: S 26 AS 528/09 ER.
Das Sozialgericht sah § 23 Abs. 1 Satz 1 SGB II als Anspruchsgrundlage für den Hartz IV Antragssteller. Nach diesem Paragraphen stellt sich die Rechtslage im Hinblick auf die Sicherung des Lebensunterhalts nach Auffassung des Sozialgerichts Bremen wie folgt dar: kann im Einzelfall ein von den Regelleistungen umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts weder durch das Vermögen des Antragstellers noch auf andere Weise gedeckt werden, so hat die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung unter gleichzeitiger Gewährung eines Darlehen zu gewähren. § 23 SGB II statuiert eine Muss-Leistung.
Die ARGE vertrag im zur Entscheidung stehenden Fall die Rechtsauffassung, die Gewährung von Lebensmittelgutscheinen komme nur bei einer Sanktionierung ab 40 % in Betracht. Eine solche Handhabung erklärte das Sozialgericht jedoch für rechtswidrig, da § 23 Abs. 1 Satz 1 SGB II klar auch von einer Leistungsgewährung als Sachleistung spreche, was entsprechende Gutscheine einschließe.
zwar sei der ARGE insofern Recht zu geben, wenn sie darauf hinweist, der Hilfebedürftige müsse mit den ihm gewährten Leistungen auskommen. Die ARGE habe jedoch nicht hinreichend berücksichtigt, dass die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) der Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens dienen. Dies sei eine verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, welche unabhängig von den Gründen einer Hilfebedürftigkeit bestehe. Darum sei es nicht zulässig, einem unstreitig mittellosen Hilfeempfänger aus letztlich pädagogischen Gründen ein Darlehen für Lebensmittel zu verweigern. Nicht statthaft ist es gleichfalls, so das Sozialgericht, den Hilfebedürftigen in einer solchen Situation auf eine Lebensmitteltafel zu verweisen, wenn nicht eindeutig feststehe, ob dort ausreichend Lebensmittel vorhanden seien. In den Tafeln sieht das Sozialgericht ein Angebot, dass die staatliche Hilfe ergänzt. Keinesfall könne der Staat seine Verantwortung für die Sicherstellung des Existenzminimums auf diese ehrenamtliche Einrichtung abwälzen.
Zum Kindergeld sie bekommt noch Kindergeld wir haben noch kein kind zum glück will ich auch nicht solange ich wieder arbeiten geh da es gesundheitlich nicht geht
mir steht Mietanteil 245 zu und der Rest zur Sicherung des lebensunterhalt da sie es aber alleine versuchen wollte wieder was zu finden ist sie nicht zum amt gegangen jetzt geht es nicht mehr da ich die volle miete bezahle
Ich meinte 50% nicht 50 € dazugeben sry
Die Staatsanwaltschaft hat gesagt ich würde von der Gerichtshilfe Post bekommen wann ich anfangen soll
Ich weiß ja nicht wie lange das so dauert