Wieviel darf ich während MEINES Studiums verdienen?

Hallo! Folgender konkreter Fall liegt bei mir vor:

Ich habe ab 01.02.2014 bis zum 31.07.2014 (6 Monate) einen Vertrag mit einem Unternehmen für die Anfertigung meiner Diplomarbeit. Das Unternehmen zahlt mir monatlich 600,- Euro dafür. Im Laufe des Augusts 2014 möchte ich diese Diplomarbeit verteidigen und somit mein Studium zum Ende des Sommersemesters 2014 (bei mir der 31.08.2014) beenden.

Aus finanziellen Gründen habe ich mich für meine restliche Studiumszeit um einen Nebenjob gekümmert und habe nun folgendes Angebot von einem anderen Unternehmen:

Vom 01.02.2014 bis 31.08.2014 könnte ich auf 450,-Euro-Basis arbeiten gehen. Für diese 450,- Euro müsste ich anfangs knapp 70 Stunden/Monat arbeiten. Später bzw. nach der Einarbeitungsphase gibt es einen höheren Stundenlohn und ich müsste für die 450,- Euro logischerweise weniger arbeiten.

Bafög und Kindergeld bekomme ich beides nicht mehr. Ebenso war ich im Jahr 2014 noch nicht arbeiten und habe keinerlei finanzieller Mittel irgendwoher bezogen. Ab 01. September 2014 werde ich voraussichtlich mein Studium hinter mir haben und arbeiten gehen.

Meine Frage nun: Kann ich diesen Nebenjob annehmen, ohne von irgend einer Institution (Krankenkasse, Finanzamt, Hochschule/UNI etc.) Probleme zu bekommen weil ich zu viel gearbeitet bzw. verdient habe? Kennt jemand einen genauen Betrag, was man als Student im Jahr verdienen darf bzw. wieviel man arbeiten darf?

Beste Grüße

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Du darfst max. 450 Euro im Monat (5.400) im Jahr verdienen und nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Es gibt noch ein paar Steuertipps, wie du Bücher etc. absetzen kannst, diese sind mir aber gerade nicht geläufig - damit kannst du dann circa 1.200 Euro im Jahr mehr dazuverdienen.

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Such dir eine Schule, die das Wirtschaftsabitur (Wirtschaftsgymnasium) anbietet. Da hast du dann Betriebswirtschaftslehre als Leistungskurs und solche Fächer, wie: Wirtschaftsmathematik, Volkswirtschaftslehre, Politik, Rechnungswesen, Wirtschaftsenglisch und lernst nebenbei das Arbeiten mit Gesetzesbüchern (BGB, HGB, GG).

Da hast du dann einen großen Vorteil gegenüber deinen späteren Kommilitonen an der Universität, da du schon ein solides Grundwissen besitzt und nicht vollkommener Neuling in dem Bereich bist. Auf der anderen Seite siehst du natürlich auch, ob dir der Bereich wirklich gefällt beziehungsweise liegt. Diese Fächer erfordern in meinen Augen viel mehr Aufwand, als wenn man die Allgemeine Hochschulreife an einem normalen Gymnasium anstrebt - dafür hat man allerdings viel mehr Ahnung von der Realität im Berufsleben.

Ich selbst bin diesen Weg gegangen und bin sehr überzeugt davon. Ein großes Interesse an politischen und wirtschaftlichen Fragen sind dabei unumgänglich.

Ich war auf einem Berufskolleg mit den Schwerpunkten: Wirtschaft & Verwaltung. Voraussetzung war die Fachoberschulreife (Realschulabschluss nach der zehnten Klasse) mit einem Qualifikationsvermerk (Deutsch, Mathematik und Englisch mindestens drei - glaube ich).

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Das ganze Vorhaben läuft über den dritten Bildungsweg - Studium ohne die Allgemeine Hochschulreife.

Da gibt es im Internet unzählige Informationen zu. Fast jede Fach-(Hochschule) hat dazu etwas auf ihrer Webseite stehen. Aber ich sag es lieber gleich - ein Studium ist verdammt schwer und die Konkurrenz wächst unaufhaltsam -, du musst wirklich zu den besten Absolventen zählen, sonst schlägst du dich nur mit falschen Vorstellungen rum!


Wer als Teenager die Mittlere Reife erworben und die erste Berufsausbildung begonnen hat, ist zunächst auf das praktische Berufsleben ausgerichtet. Es ist eine Zeit, in der man wichtige Erfahrungen sammelt und sich qualifiziert. Zu einem späteren Zeitpunkt überlegt man dann vielleicht: Will ich beruflich mehr? Sind mir die Karrierewege, die ich suche, ohne ein Studium versagt? Kann ich auch ohne Abitur an die Hochschule?

Formal ist das kein Problem: In allen 16 Bundesländern ist der Zugang zur Hochschule auch auf dem so genannten „dritten Bildungsweg“ möglich. Erforderlich sind grundsätzlich der Abschluss einer staatlich anerkannten Berufsausbildung, eine erfolgreich absolvierte Aufstiegsfortbildung beziehungsweise mehrere Jahre Berufserfahrung.

Die Zugänge zur Hochschule werden gelockert Die Zahl beruflich qualifizierter Studienanfänger steigt kontinuierlich. Zuletzt lag sie bei 11.907 im Jahr 2011, während im selben Jahr 522.300 junge Menschen ein Studium begannen. Dabei kann Deutschland mehr kluge Köpfe gebrauchen, die den späten Weg an die Hochschule wagen. Vor allem der in Zukunft drohende Fachkräftemangel hat die Bundesregierung jetzt auf den Plan gerufen: Um mehr Berufstätige für ein Studium zu begeistern, soll seit Ende 2008 die „Qualifizierungsinitiative für Deutschland“ zusätzliche Anreize schaffen. Zu den Maßnahmen gehört unter anderem das Aufstiegsstipendium, von dem bisher mehr als 5.000 vergeben wurden.

Übliche Zugangspraxis: Eignungsprüfung, Auswahlgespräch, Probestudium
Im November 2008 beschloss die Hochschulrektorenkonferenz die „Neuordnung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte“ - Ziel: den Dritten Bildungsweg zu liberalisieren und zu vereinheitlichen, um einem drohenden Mangel an hoch qualifizierten Kräften auf dem Arbeitsmarkt weiter vorzubeugen. Im März 2009 schließlich einigten sich die Kultusminister der Länder darauf, dass Absolventen betrieblicher Aufstiegsfortbildungen – das heißt beispielsweise Meister im Handwerk, Techniker, Fachwirte und Inhaber gleichgestellter Abschlüsse - deutschlandweit den allgemeinen Hochschulzugang erhalten: Sie können ein Fach ihrer Wahl studieren, ohne eine Eignungsprüfung ablegen zu müssen. Ihr Abschluss ist der allgemeinen Hochschulreife, dem Abitur, gleichgesetzt. Damit, so die Minister, sei eine Möglichkeit des Aufstiegs durch Bildung gegeben.

Berufstätige mit mindestens zweijähriger Ausbildung plus dreijähriger Berufspraxis erhalten nach der neuen Regelung eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung, wenn sie ein Einstellungsverfahren oder ein einjähriges Probestudium absolvieren. Der Beschluss der Kultusministerkonferenz dürfte inzwischen in allen Ländern umgesetzt sein. Damit wurde die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung deutlich erhöht.

Eines steht fest: Wer den dritten Bildungsweg gehen möchte, hat - wenn er nicht berufsbegleitend studiert - meist eine tief greifende Veränderung des eigenen Alltags und der zeitlichen Flexibilität vor sich. Noch gibt es in Deutschland nicht allzu viele Studiengänge, die Praktikern entgegen kommen und etwa am Wochenende stattfinden. In jedem Fall gilt: Je mehr Leidenschaft und je größer die eigene Überzeugung ist, desto leichter fällt es.

Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/nn_417822/Navigation/zentral/Veroeffentlichungen/Themenhefte-durchstarten/Weiter-durch-Bildung/Bildungswege/Studieren-ohne-Abi/Studieren-ohne-Abi-Nav.html

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Hat man dafür nicht ein ganzes Semester Zeit - sechs Monate? Was hat sie in der Zeit gemacht, außer geschlafen? Da hat man doch sogar eine Zeit, um die Arbeit zu planen, bevor man überhaupt beginnt?

Entweder sie hat jetzt schlaflose Nächte oder es wird nichts mehr....

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