Wieviel darf ich wÀhrend MEINES Studiums verdienen?

Hallo! Folgender konkreter Fall liegt bei mir vor:

Ich habe ab 01.02.2014 bis zum 31.07.2014 (6 Monate) einen Vertrag mit einem Unternehmen fĂŒr die Anfertigung meiner Diplomarbeit. Das Unternehmen zahlt mir monatlich 600,- Euro dafĂŒr. Im Laufe des Augusts 2014 möchte ich diese Diplomarbeit verteidigen und somit mein Studium zum Ende des Sommersemesters 2014 (bei mir der 31.08.2014) beenden.

Aus finanziellen GrĂŒnden habe ich mich fĂŒr meine restliche Studiumszeit um einen Nebenjob gekĂŒmmert und habe nun folgendes Angebot von einem anderen Unternehmen:

Vom 01.02.2014 bis 31.08.2014 könnte ich auf 450,-Euro-Basis arbeiten gehen. FĂŒr diese 450,- Euro mĂŒsste ich anfangs knapp 70 Stunden/Monat arbeiten. SpĂ€ter bzw. nach der Einarbeitungsphase gibt es einen höheren Stundenlohn und ich mĂŒsste fĂŒr die 450,- Euro logischerweise weniger arbeiten.

Bafög und Kindergeld bekomme ich beides nicht mehr. Ebenso war ich im Jahr 2014 noch nicht arbeiten und habe keinerlei finanzieller Mittel irgendwoher bezogen. Ab 01. September 2014 werde ich voraussichtlich mein Studium hinter mir haben und arbeiten gehen.

Meine Frage nun: Kann ich diesen Nebenjob annehmen, ohne von irgend einer Institution (Krankenkasse, Finanzamt, Hochschule/UNI etc.) Probleme zu bekommen weil ich zu viel gearbeitet bzw. verdient habe? Kennt jemand einen genauen Betrag, was man als Student im Jahr verdienen darf bzw. wieviel man arbeiten darf?

Beste GrĂŒĂŸe

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Du darfst max. 450 Euro im Monat (5.400) im Jahr verdienen und nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Es gibt noch ein paar Steuertipps, wie du BĂŒcher etc. absetzen kannst, diese sind mir aber gerade nicht gelĂ€ufig - damit kannst du dann circa 1.200 Euro im Jahr mehr dazuverdienen.

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Such dir eine Schule, die das Wirtschaftsabitur (Wirtschaftsgymnasium) anbietet. Da hast du dann Betriebswirtschaftslehre als Leistungskurs und solche FĂ€cher, wie: Wirtschaftsmathematik, Volkswirtschaftslehre, Politik, Rechnungswesen, Wirtschaftsenglisch und lernst nebenbei das Arbeiten mit GesetzesbĂŒchern (BGB, HGB, GG).

Da hast du dann einen großen Vorteil gegenĂŒber deinen spĂ€teren Kommilitonen an der UniversitĂ€t, da du schon ein solides Grundwissen besitzt und nicht vollkommener Neuling in dem Bereich bist. Auf der anderen Seite siehst du natĂŒrlich auch, ob dir der Bereich wirklich gefĂ€llt beziehungsweise liegt. Diese FĂ€cher erfordern in meinen Augen viel mehr Aufwand, als wenn man die Allgemeine Hochschulreife an einem normalen Gymnasium anstrebt - dafĂŒr hat man allerdings viel mehr Ahnung von der RealitĂ€t im Berufsleben.

Ich selbst bin diesen Weg gegangen und bin sehr ĂŒberzeugt davon. Ein großes Interesse an politischen und wirtschaftlichen Fragen sind dabei unumgĂ€nglich.

Ich war auf einem Berufskolleg mit den Schwerpunkten: Wirtschaft & Verwaltung. Voraussetzung war die Fachoberschulreife (Realschulabschluss nach der zehnten Klasse) mit einem Qualifikationsvermerk (Deutsch, Mathematik und Englisch mindestens drei - glaube ich).

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Das ganze Vorhaben lĂ€uft ĂŒber den dritten Bildungsweg - Studium ohne die Allgemeine Hochschulreife.

Da gibt es im Internet unzÀhlige Informationen zu. Fast jede Fach-(Hochschule) hat dazu etwas auf ihrer Webseite stehen. Aber ich sag es lieber gleich - ein Studium ist verdammt schwer und die Konkurrenz wÀchst unaufhaltsam -, du musst wirklich zu den besten Absolventen zÀhlen, sonst schlÀgst du dich nur mit falschen Vorstellungen rum!


Wer als Teenager die Mittlere Reife erworben und die erste Berufsausbildung begonnen hat, ist zunĂ€chst auf das praktische Berufsleben ausgerichtet. Es ist eine Zeit, in der man wichtige Erfahrungen sammelt und sich qualifiziert. Zu einem spĂ€teren Zeitpunkt ĂŒberlegt man dann vielleicht: Will ich beruflich mehr? Sind mir die Karrierewege, die ich suche, ohne ein Studium versagt? Kann ich auch ohne Abitur an die Hochschule?

Formal ist das kein Problem: In allen 16 BundeslĂ€ndern ist der Zugang zur Hochschule auch auf dem so genannten „dritten Bildungsweg“ möglich. Erforderlich sind grundsĂ€tzlich der Abschluss einer staatlich anerkannten Berufsausbildung, eine erfolgreich absolvierte Aufstiegsfortbildung beziehungsweise mehrere Jahre Berufserfahrung.

Die ZugĂ€nge zur Hochschule werden gelockert Die Zahl beruflich qualifizierter StudienanfĂ€nger steigt kontinuierlich. Zuletzt lag sie bei 11.907 im Jahr 2011, wĂ€hrend im selben Jahr 522.300 junge Menschen ein Studium begannen. Dabei kann Deutschland mehr kluge Köpfe gebrauchen, die den spĂ€ten Weg an die Hochschule wagen. Vor allem der in Zukunft drohende FachkrĂ€ftemangel hat die Bundesregierung jetzt auf den Plan gerufen: Um mehr BerufstĂ€tige fĂŒr ein Studium zu begeistern, soll seit Ende 2008 die „Qualifizierungsinitiative fĂŒr Deutschland“ zusĂ€tzliche Anreize schaffen. Zu den Maßnahmen gehört unter anderem das Aufstiegsstipendium, von dem bisher mehr als 5.000 vergeben wurden.

Übliche Zugangspraxis: EignungsprĂŒfung, AuswahlgesprĂ€ch, Probestudium
Im November 2008 beschloss die Hochschulrektorenkonferenz die „Neuordnung des Hochschulzugangs fĂŒr beruflich Qualifizierte“ - Ziel: den Dritten Bildungsweg zu liberalisieren und zu vereinheitlichen, um einem drohenden Mangel an hoch qualifizierten KrĂ€ften auf dem Arbeitsmarkt weiter vorzubeugen. Im MĂ€rz 2009 schließlich einigten sich die Kultusminister der LĂ€nder darauf, dass Absolventen betrieblicher Aufstiegsfortbildungen – das heißt beispielsweise Meister im Handwerk, Techniker, Fachwirte und Inhaber gleichgestellter AbschlĂŒsse - deutschlandweit den allgemeinen Hochschulzugang erhalten: Sie können ein Fach ihrer Wahl studieren, ohne eine EignungsprĂŒfung ablegen zu mĂŒssen. Ihr Abschluss ist der allgemeinen Hochschulreife, dem Abitur, gleichgesetzt. Damit, so die Minister, sei eine Möglichkeit des Aufstiegs durch Bildung gegeben.

BerufstĂ€tige mit mindestens zweijĂ€hriger Ausbildung plus dreijĂ€hriger Berufspraxis erhalten nach der neuen Regelung eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung, wenn sie ein Einstellungsverfahren oder ein einjĂ€hriges Probestudium absolvieren. Der Beschluss der Kultusministerkonferenz dĂŒrfte inzwischen in allen LĂ€ndern umgesetzt sein. Damit wurde die DurchlĂ€ssigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung deutlich erhöht.

Eines steht fest: Wer den dritten Bildungsweg gehen möchte, hat - wenn er nicht berufsbegleitend studiert - meist eine tief greifende VerĂ€nderung des eigenen Alltags und der zeitlichen FlexibilitĂ€t vor sich. Noch gibt es in Deutschland nicht allzu viele StudiengĂ€nge, die Praktikern entgegen kommen und etwa am Wochenende stattfinden. In jedem Fall gilt: Je mehr Leidenschaft und je grĂ¶ĂŸer die eigene Überzeugung ist, desto leichter fĂ€llt es.

Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/nn_417822/Navigation/zentral/Veroeffentlichungen/Themenhefte-durchstarten/Weiter-durch-Bildung/Bildungswege/Studieren-ohne-Abi/Studieren-ohne-Abi-Nav.html

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Hat man dafĂŒr nicht ein ganzes Semester Zeit - sechs Monate? Was hat sie in der Zeit gemacht, außer geschlafen? Da hat man doch sogar eine Zeit, um die Arbeit zu planen, bevor man ĂŒberhaupt beginnt?

Entweder sie hat jetzt schlaflose NĂ€chte oder es wird nichts mehr....

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