Hallo, an unserer Grundstücksgrenze steht genau die Außenwand vom Nachbarhaus mit einem Fenster (Küchenfenster) welches direkt auf unser Grundstück blickt. Wir haben auf unserem Grundstück einen großen Pool und einen Trampolin. Der Trampolin steht ca. 1m vom Fenster der Nachbarin entfernt. Diese beschwert sich ständig und über Alles und ist deshalb auch schon im der gesamten Nachbarschaft unbeliebt. Nun stört sie der Trampolin, der nie während der Mittagsruhe und auch abends nach ca. 18 Uhr nicht mehr benutzt wird, da ich mich an Ruhezeiten halte. Nun meine Frage, wie weit muss der Trampolin vor ihrem Fenster entfernt stehen. Meiner Meinung nach, ist es auch nicht rechtens, das das Fenster direkt zu unserem Grundstück ist, war jedoch vorher schon da, bevor wir das Grundstück gekauft haben. Ich möchte dort auch gerne einen Sichtschutz zum Schutz unserer Privatsphähre aufstellen, weiß aber nicht wie weit dieser vom Fenster weg sein muss, oder spielt der Abstand keine Rolle? Lg Dani