Hallo !
Deine Frage beruht auf einer nicht richtigen Interpretation der „Werbung von Anwälten für ihre Dienstleistungen“. Diese Berufsgruppe darf nur sehr eingeschränkt werben und nutzt die Verunsicherung von Kapitalanlegern, gerade in dieser Zeit der verschiedensten Finanzkrisen, um diese als Mandanten zu gewinnen. Dazu sollte man auch wissen, dass Anwälte Gebühren kassieren, gleichgültig ob sie ein Verfahren gewinnen oder verlieren und noch schlimmer, ob sie dem Mandanten helfen oder ihm mit der erreichten Entscheidung schlechter stellen.
Zur speziellen Frage : Es gibt eine Veröffentlichung mit konkreter Nennung des RWB Secondary II im Internet, dass eine Anwaltskanzlei ein Verfahren gewonnen hat und das Gericht die gegnerische Partei zur Rückabwicklung der vermittelten Anlagen verurteilt hat. Dies ist kein Urteil gegen die RWB oder den global investierenden DACHfonds RWB Secondary II. Hier wurde der Vermittler, welcher im gleichen Zuge auch nicht ganz so sichere Anlagen wie die der RWB mit vertrieben hat, wegen fehlerhafter Beratungsleistung zur Verantwortung gezogen.
Zur weiteren Information : Die RWB ist nach der Deutschen Bank ( rund 6 Mrd. Euro ) und der Allianz-Versicherung ( 2,1 Mrd. Euro ) mit Investitionen von über 1,8 Mrd. Euro der drittgrößte Investor für nichtöffentliche Beteiligungen ( Private Equity ) aus Deutschland. Der wesentliche Unterschied – die Deutsche Bank und die Allianz machen die Investments ausschließlich zur Verbesserung ihres eigenen Unternehmensgewinns ( nicht für private Sparer oder Versicherte ), die RWB verwaltet nur Gelder von privaten Anlegern, die dann auch die realisierten Gewinne erhalten.
Gerade die international investierenden RWB-Dachfonds habe eine sehr breite Streuung ( = Sicherheit ) und sollen den Beteiligten trotz des Sicherheitskonzeptes überdurchschnittliche Renditen von mehr als 8 % p. a. bringen. Die RWB investiert die Gelder der Anleger bei über 120 internationalen Beteiligungsgesellschaften und damit weltweit indirekt in über 1.500 Unternehmen.
Gewinne werden in Unternehmen erwirtschaftet, nicht in Banken oder Versicherungen. Bei diesen werden die erwirtschafteten Gelder anschließend nur verwaltet. Bei Banken mit sehr geringen Zinsen und bei Versicherungen mit extrem niedrigen Renditen auf die eingezahlten Gelder.
Mir ist keine andere Kapitalanlagegesellschaft als die RWB bekannt, welche qualitativ so hochwertige Investitionen bei besonders breiter Diversifikation ( Sicherheit ) hat. Der RWB Secondary II ist an mehr als 300 Unternehmen beteiligt. Einen sehr guten Einblick in die Entwicklung der mittlerweile 20 RWB – Dachfonds erhält man über http://www.rwb-performance.de . Diese Darstellungen sind aktuelle Bewertungen. Der RWB Secondary II hat per 30.06.2012 einen FMV ( Fair Market Value ) von 141 %. Erst mit dem Verkauf der Unternehmensbeteiligungen werden die Gewinne realisiert. Bei einer Laufzeit ( Kapitalbindung ) von 6 bis 8 Jahren seit Schließung des Dachfonds wird eine knappe Verdopplung des Investments erwartet. Die Abwicklung des Secondary II beginnt spätestens Anfang 2015. Von einem vorzeitigen Verkauf würde ich bei diesen guten Perspektiven abraten.
Um diese Ausführungen nicht noch länger zu gestalten kann ich bei weiteren Fragen nur raten ein zusätzliches Informationsgespräch mit dem Anlageberater zu suchen. Sollte dieser Kontakt nicht mehr bestehen, kann man sich direkt an die Anlegerbetreuung der RWB wenden ( Rufnummer auf allen Formularen und Prospekten ). Diese können falls notwendig auch einen Spezialisten für Private Equity aus der Region benennen. Ebenso kann man sich aber auch an eine der über 20 Regionaldirektionen der RWB wenden. Diese haben Informationen bis ins kleinste Detail jedes RWB-Fonds, kennen alle Partner und stehen ebenfalls gern mit Rat und Tat zur Verfügung.
Ich hoffe, dass diese Erläuterungen hilfreich waren.