Bin bei der FFW, sowas ist mir leider nicht bekannt!

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Also, wenn man sich ganz sicher sein will das dass Kind beide Staatsbürgerschaften bekommt nimmt man sich denke ich am besten einen Anwalt.

Ansonsten habe ich das gefunden...

"Doppelte Staatsbürgerschaft bei Einbürgerung durch das Abstammungsprinzip

Wenn ein Kind mit der Geburt nach dem Abstammungsprinzip sowohl die ausländische Staatsangehörigkeit eines Elternteils, als auch die deutsche Staatsangehörigkeit des anderen Elternteils übernimmt, besitzt es mehrere Staatsangehörigkeiten. Dies nennt sich “Mehrstaatigkeit” bzw. “doppelte Staatsbürgerschaft”.

Kinder, die auf dem beschriebenen Weg die doppelte Staatsbürgerschaft erlangen, müssen sich nach Erreichen der Volljährigkeit nicht für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Das heißt, das Optionsmodell, welches nach Volljährigkeit eine Entscheidung für eine der Staatsangehörigkeiten verlangt, gilt nicht für diese Kinder. Somit können sie ihre doppelte Staatsangehörigkeit behalten und besitzen die Rechte und Pflichten der Staaten, denen sie angehören."

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"Lord of Clash 2" ist ziemlich ähnlich...

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