Lohnt es sich, die Ablehnung für eine Ausbildung bei der Bundespolizei, wegen charakterlicher Untauglichkeit, anzufechten?

Hallo, ich habe heute einen Brief von der Bundespolizei erhalten in dem meine Bewerbung abgelehnt wurde. Der Grund dafür ist, dass sie mich für charakterlich untauglich halten. In meiner Bewerbung sollte ich verfahren gegen mich, auch wenn diese fallen gelassen wurden, angeben. Dummerweise habe ich mit 18, vor nun zwei Jahren, eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch und BTM verstoß bekommen. Bin damals, nachts mit einer Freundin, auf ein Kindergartengelände geklettert, was ein Nachbar gesehen und anschließend die Polizei gerufen hat. Wir haben dort allerdings nur auf einer Bank gesessen und geredet. Zu dem Zeitpunkt habe ich außerdem ab und zu mal einen joint geraucht, weshalb ich eben auch die Anzeige wegen BTM Verstoß bekam.(Hatte ein bisschen was dabei.) Das Verfahren wurde jedoch eingestellt, da man der Meinung war, dies sei genug Belehrung gewesen. Kurz darauf wurde ich leider auch noch geblitzt wie ich gerade so über rot gefahren bin. (Bußgeld Bescheide sollte man auch angeben) Ich hatte meinen Führerschein noch ganz frisch und habe nicht rechtzeitig richtig reagiert. Musste ein Aufbauseminar machen… Mir ist klar, dass sich das alles nicht gerade gut anhört und ich verstehe, dass man nun meine Tauglichkeit anzweifelt, jedoch ist es seit nun fast zwei Jahren mein Traum zur Polizei zu gehen. Ich wollte nie jemandem schaden und habe ein wirklich gutes Herz. Alle meine Freunde und Familie sind der Meinung, dass der Job sehr gut zu mir passen würde. Ich habe seit diesem Vorfall nie wieder gekifft und bereite ich mich schon eine ganze Weile auf das Einstellungsverfahren vor. Nun überlegen wir die Ablehnung anzufechten, da diese Möglichkeit auf dem Brief angegeben ist. Meint ihr ich habe damit eine Chance? Über konstruktive Antworten würde ich mich sehr freuen

mit freundlichen Grüßen

Carlotta

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Guten Tag,

Ich verfasse jetzt noch eine Antwort für Leute die sich eventuell über so einen Fall informieren wollen und überlegen eine Absage an zu fechten.

Ich habe vor 5 Monaten meine Absage angefechtet. Die Absage hat sich auf das nicht angeben einer Straftat beruht welche lediglich im Erziehungsregister zu sehen war. Laut § 41 des Bundeszentralregistergesetzes dürfen nur Gerichte, Staatsanwaltschaften, Finanzbehörden und Rechtsanwaltskammern in dieses Register gucken und auch die Beeinflussung der beruflichen Orientierung durch das Erziehungsregister ist ausgeschlossen.

Das Verwaltungsgericht hat sich pro meiner Klage geäußert und auch das Oberverwaltungsgericht Münster hat nach Beschwerde der Bundespolizeiakademie Lübeck zu gunsten meinerseits entschieden. Es wurde eine Einsteillige Verfügung gegeben die die Bundespolizei aufruft mich weiterhin für das EAV zu berücksichtigen.

Lohnt es sich nun im umkehrschluss Ablehbungen anzurechnen? Ja und nein

In Fällen wo die Bundespolizei rechtswidrig urteilt und handelt lohnt es sich. In solchen wie der charakterlichen anzweiflung leider nicht. Da diese rechtskräftig ist.

Nun zu den anderen Kommentaren hier... ja auch mit Straftaten kann man in das Beamtenverhältnis bei der Polizei aufgenommen werden. Es kommt dabei stark auf die begangene Tat sowie das entsprechende Alter der Tat an. Meine Eintragung war das klauen von Kopfhörern im Alter von 17 Jahren und die Bundespolizei bekräftigte stark die Aussage, dass man mich grundsätzlich trotzdem als tauglich ansehe und lediglich die nicht Angabe ein Dorn im Auge war.

Bundespolizei Bewerber:

Wie einige hier sagen stimmt es natürlich, dass die Bundespolizei deutlich mehr Bewerber als Plätze hat. Hierzu muss man aber die durchfallquote mit eingerechnen. Demnach haben alleine 2021 von 47.000 Bewerbern 43.000 das EAV NICHT bestanden was eine durchfallquote von ~90% ist. Die Bundespolizei hat bis zum Jahre 2024 8.000 jährliche Plätze angeboten. Das ergibt 2021 4000 besetzte Plätze von 8000. Ab 2025 bietet die Bundespolizei 12.600 Plätze. Also ja grundsätzlich gibt es mehr Bewerber als Plätze. Jedoch bestehen deutlich weniger als Plätze da sind. Daher ist die Aussage, dass es genug Bewerber gibt schwammig, da nicht genug bestehen.

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