Guten Tag,
Ich verfasse jetzt noch eine Antwort für Leute die sich eventuell über so einen Fall informieren wollen und überlegen eine Absage an zu fechten.
Ich habe vor 5 Monaten meine Absage angefechtet. Die Absage hat sich auf das nicht angeben einer Straftat beruht welche lediglich im Erziehungsregister zu sehen war. Laut § 41 des Bundeszentralregistergesetzes dürfen nur Gerichte, Staatsanwaltschaften, Finanzbehörden und Rechtsanwaltskammern in dieses Register gucken und auch die Beeinflussung der beruflichen Orientierung durch das Erziehungsregister ist ausgeschlossen.
Das Verwaltungsgericht hat sich pro meiner Klage geäußert und auch das Oberverwaltungsgericht Münster hat nach Beschwerde der Bundespolizeiakademie Lübeck zu gunsten meinerseits entschieden. Es wurde eine Einsteillige Verfügung gegeben die die Bundespolizei aufruft mich weiterhin für das EAV zu berücksichtigen.
Lohnt es sich nun im umkehrschluss Ablehbungen anzurechnen? Ja und nein
In Fällen wo die Bundespolizei rechtswidrig urteilt und handelt lohnt es sich. In solchen wie der charakterlichen anzweiflung leider nicht. Da diese rechtskräftig ist.
Nun zu den anderen Kommentaren hier... ja auch mit Straftaten kann man in das Beamtenverhältnis bei der Polizei aufgenommen werden. Es kommt dabei stark auf die begangene Tat sowie das entsprechende Alter der Tat an. Meine Eintragung war das klauen von Kopfhörern im Alter von 17 Jahren und die Bundespolizei bekräftigte stark die Aussage, dass man mich grundsätzlich trotzdem als tauglich ansehe und lediglich die nicht Angabe ein Dorn im Auge war.
Bundespolizei Bewerber:
Wie einige hier sagen stimmt es natürlich, dass die Bundespolizei deutlich mehr Bewerber als Plätze hat. Hierzu muss man aber die durchfallquote mit eingerechnen. Demnach haben alleine 2021 von 47.000 Bewerbern 43.000 das EAV NICHT bestanden was eine durchfallquote von ~90% ist. Die Bundespolizei hat bis zum Jahre 2024 8.000 jährliche Plätze angeboten. Das ergibt 2021 4000 besetzte Plätze von 8000. Ab 2025 bietet die Bundespolizei 12.600 Plätze. Also ja grundsätzlich gibt es mehr Bewerber als Plätze. Jedoch bestehen deutlich weniger als Plätze da sind. Daher ist die Aussage, dass es genug Bewerber gibt schwammig, da nicht genug bestehen.