Mit G kannst du ein Beiblatt mit Wertmarke beantragen. Damit kannst du dann kostenlos im Bus und Bahn(DB zur Zeit im Umkreis von 50km). Bei aG kannst du denn blauen Parkausweis beantragen und dich auf die Behindertenparkplätze stellen. B bedeutet, dass dich eine Person deiner Wahl kostenlos begleiten kann. Du kannst des weiteren auch einen steuerfreibetrag beim finanzamt geltend machen.
arbeite beim versorgungsamt und kann dir gerne weiterhelfen. Was mir doch einfach was du hast, dann kann ich dir sagen, wie viel du bekommen kannst.
Der GdB zu den einzelnen Behinderungen / die Höhe richtet siche nach der Schwere der Behinderung. Die einzelnen GdB's werden nicht addiert sondern integrierend bewertet, d.h.
Bsp: 50+30+20=100 falsch 50+30+20=70Berechung: 50/1 30/2 20/3
Ob du wegen Taubheit auf einem Ohr schwerbehindert bist, kann erst mit einem Antrag beim zuständigen Versorgungsamt beantwortet werden. Du stellst einfach einen Antrag, kannst du dir unter www.versorgungsaemter.de herunterladen. Dann füllst du denn Antrag (Erstantrag oder Änderungsantrag, wenn du schon einmal einen Antrag gestellt hast) aus, gibt’s deine Daten an, den HNO-Arzt bei dem ein Befund angefordert werden kann und unterschreibst denn Antrag. Dann fordert das zuständige Versorgungsamt die Unterlagen an, die dann ausgewertet werden und anschließend bekommst du den Bescheid. Falls du noch weitere Behinderung hast, die du beantragen möchtest, kannst du dies auch machen. Du gibst einfach die Behinderung an und den behandelten Arzt/Krankenhaus/Kurklinik etc. an und wenn möglich auch die letzten Besuche. Weist du denn welches Versorgungsamt für dich** zuständig** ist? Schwerbehindert bist du ab - GdB 50 -, Vorteile sind verschiedene Nachteilsausgleiche und Steuerermäßigung. Auch mit einem GdB 30 oder 40 kannst du beim Arbeitsamt die Gleichstellung beantragen, dann hast du einen erhöhten Kündigungsschutz.
Einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht bekommst du beim zuständigen Versorgungsamt oder auf http://www.versorgungsaemter.de/Antraege_index.htm Der Antrag kann allerdings einige Zeit dauern, meisten so 3-6 Monate, je nachdem wie schnell die Ärzte auf Grund der Befundanforderung die Befundberichte an das Versorgungsamt schicken. Dann werden die Befunde ausgewertet und anschließend der Bescheid erstellt. Einen Ausweis kannst du aber nur bekommen, wenn du mindestens einen GdB von 50 hast. Dann schickst du einen kurzen Brief und ein Passbild, auf dem du dein Namen und dein Aktenzeichen notierst, damit man es jederzeit zuordnen kann. Weist du denn welches Versorgungsamt für dich zuständig ist. Wenn nein, kann ich es dir sagen.
Verstehe ich das richtig, hast du einen Ausweis
Wenn du einen Antrag beim zuständigen Versorgungsamt stellt, muss du angeben welche Behinderungen du geltend machen möchtest. Dann werden die Ärzte angeschrieben und wenn alle Befundberichte da sind, gehen diese zum ärztlichen Dienst und werden aus gewertet. Dann bekommst du denn Bescheid in dem der GdB drinsteht, welchen Merkzeichen du hast und welche Behinderungen festgestellt wurden.
Das Merkzeichen "aG" bekommst du nur wenn du Rollstuhlfahrer bist, Doppeloberschenkelamputierte oder Menschen, die diesen Gruppen gleichzustellen sind.
Du kannst aber beim zuständigen aber nachfragen und die geben dir dann noch genauer Auskunft.
Und als Mann, kann mich da auch impfen lassen?
Da muss du einfach 99€ durch 100 teilen und mit 20 multiplizieren, dann dann hast 19,80€ Rabatt, d.h. die Ware kostet nur nur 79,20€
Soweit ich wie stimmt ist im Herbst tatsächlich eine Änderung bezüglich der Prothesen eingetreten. Dies bedeutet, dass der Mindest-GdB gesenkt wurde. Aber ich weiß auch von Fällen, bei denen sich trotz Änderung des Gesetzeslage am GdB nichts geändert hat.
In diesem Fall:
Oma 64 Opa 70
70 - 64 = 6 Dies ist der Altersunterschied
Dann einfach mal 2 nehmen also:
6*2=12
Oma 6 Opa 12
Ja, das stimmt
x² + x² = 2x²
Bsp.: für x nimmst du die Zahl 4
4² + 4² = 2*4² 16 + 16 = 2 * 16 32 = 32
Das kann dauern. Dies hängt davon ab, wie schnell die Befundberichte beigezogen werden können, ob sonst noch etwas fehlt, wie lange die Auswertung der Befunde dauert und auch wie viele Anträge auf den Ämter so im Monat bearbeitet werden.
Es kann schon seine Zeit dauert so 3-6 Monate auf jeden Fall. Wenn man Arbeitnehmer ist, kann dies auch evtl. schneller gehen.
Meinst du SGB XII
Wenn ja. Soweit ich weiß kann ein schwerbehinderter Mensch mit dem Merkzeichen "G" oder "aG" 17% an Mehrbedarf vom Regelsatz bekommen.
Bei einem Erhöhungsantrag ist wichtig, dass du denn Antrag sorfältig ausfüllst und aus keinen Fall vergisst diesem zu unterschreiben. Aber wenn du mir sagst um was es genau geht, kann ich dir eine spezifische Antwort geben.