Ich habe mein Auto online inseriert und bekam direkt eine Anfrage eines Händlers. Er wirkte sehr freundlich und wir haben per Mail einen Kaufvertrag geschlossen.

Sein Fahrer kam das Fahrzeug abholen. Jedoch habe ich versehentlich ein Austattungsmerkmal angegeben, weswegen der Abholende auf die Nichterfüllung des Vertrages verwiesen hat und den Preis gedrückt hat.

Ist eine solche Verhandlung rechtmäßig, und muss ich das Fahrzeug als Verkäufer in so einem Fall abgeben?