1.) Nackt aufm Pavianfelsen III 2.) Wenn Omi heiss wird 3.) Feuchte Träume 7 - Nasse Laken...oh warte...das sind ja gar keine Action-Filme*ggg
Was bedeutet "Vertragsverlängerung"? Ich weiss nicht so genau, ich würde aber schätzen: Du verlängerst Deinen Vertrag! Kann mich aber auch echt täuschen...*ggggg
...als das bei mir so war, hab ich aufgehört Gras zu rauchen*ggg Spass bei Seite: Bei Konzentrationsschwäche oder so einfach mal zum Doc gehen...
...also ich find die alle doof!
..."erfunden" klingt echt gut*lol Frag das mal den Papst ;-) Oder einfach mal bei Wikipedia schauen...
Da wird nur ein besonderer Steuersatz drauf angewendet...was das an Deiner Nachzahlung (ggf. Erstattung ausmacht) lässt sich pauschal nicht sagen --> also zumindest von mir nicht, obwohls mein Job is ;-)
Game-Stop hat bei gebrauchten Spielen immer recht gute Preise...ich bin auch irgendwann umgestiegen, und hab ewig kein Neuspiel mehr gekauft...
Mit der ELSTER-Software geht das total easy :-) Steuerberater wäre, je nach Umfang der Steuererklärung, zu teuer!
Das Thema finde ich "zu groß"! Wieviel Platz habt ihr denn? Such Dir ein Thema, dass Dich interessiert, was sich aber leicht eingrenzen lääst! Musst dafür ja auch bissl rechercheiren und so...und brauchst gute Quellen! Und: Wikipedia ist zwar prima als Quelle, aber als "vertrauenswürdige Quelle" wird es nicht angesehen ;-) Blätter die Tageszeitung durch, im Lokalteil oder so...schau was bei dir im Ort bzw. der Stadt abgeht, und häng dich daran! Alles Gute ;-)
Schau im Grundgesetz...im Besten Fall wird es gleich verabschiedet...die Ausnahmen sind in den Artikeln recht verständlich enthalten!
In der Regel sind es 2 Kaltmieten, PLUS 19% MwSt. Bei einer Kaltmiete von 650 € hättest Du also 1.547 € an der Backe :-( -->2650€=1.300€ 1.300€19%=1.547€. Viele Makler fügen dem Faktor 2,32 fälschlicher Weise ein "%-Zeichen" hinzu...der Faktor bedeutet: 2 = Kaltmieten / 0,32 = 2*19% MwSt.
Grob gesehen, ja (wie der Vorredner schon festgestellt hat). Allerdings ist der Arb.lohn abzgl. Werbungskosten (Pendler-Pauschale) die "Summe der Einkünfte / letztlich der Gesamtbetrag der Einküfte (GdEk)". Hiervon gehen noch z.B. mindestens der Sonderausgaben-Pauschbetrag (36€) ab (Kirchensteuer liegt aber garantiert höher, wenn gezahlt wurde) und auch die Gesamtbeiträge zur Sozialversicherung etc. werden im Zuge der Höchstbetragsrechnung (oder vglw. die ungekürzte Vorsorgepauschale) vom GdEk. Deine Erstattung könnte sich demnach noch erhöhen ;-) Je nach Deinen anderen Einkünften und so weiter!
Fährt er nen Mercedes-Benz? Dann wäre ein Hut für die Heckablage zumindest extremst traditionell ;-)
Fantasy General...schon bissl älter, und die Dosbox ist notwendig...aber sehr geiles Game!
Schau mal bei de.selfhtml.org --> da gibts immer interessante und super Hilfe...
Quantenphysik ist immer ein sehr geschätztes Thema!
Die einfachste Vorgehensweise: Statt diese Frage hier zu posten, einfach ne Mail an MTV-Deutschland schicken...wenn die es nich wissen, kann dir niemand helfen ;-)
Ganz oben steht: Die Befriedigung der Bürgerbedürnisse...man kann es einfach nicht jedem Recht machen...zum einen, weil das nötige Geld fehtlt. Zum anderen, weil man sich auch als Bürgermeister dem Willen der demokratischen Bürgermehrheit zu fügen hat etc.
Kommt drauf an, wie das in zum einen im Vertrag mit den sog. "Schönheitsreparaturen" geregelt ist. Bzw., ob der "Schaden" an den Tapeten auf die mangelhafte Substanz des Gebäudes zurückzuführen ist. Dann denke ich, müsste der Eigentümer Dir zumindest die Tapetenbahnen bezahlen, die durch den Dreck verschmutzt wurden. Liegt der bröckelnde Putz auf Grund von selbstverursachtem Schimmel oder so (hauptsache: selbst vom Mieter verschuldet), trägst Du die Kosten. Am Besten, sich beim Anwalt erkundigen. Allerdings: Ne Rolle Rauhfaser kostet 3,- €. Plus Kleister vielleicht alles in allem 10,-...also keinen Rechtsstreit wert!
Sowas wurde Dir gesagt? In der Regel läuft das so: 1. Gewerbe anmelden (bei der Stadt oder der Gemeine...obs beim Finanzamt geht bezweifel ich) 2. Finanzamt schickt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung 3. Diesen ausfüllen und wegschicken 4. Steuernummer wird erteilt 5. Nach Ende des Geschäftsjahres (i.d.R 31.12. des Kalenderjahres) wird der Abschluss erstellt. Bei geringen Einnahmen und Ausgaben genügt eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach §4 (3) EStG. 6. Diese samt Steuererklärung (zzgl. aller nowendigen Anlagen) ans Finanzamt zur Veranlagung schicken 7. Auf den Steuerbescheid warten
Gruss Dani