Da wird nur ein besonderer Steuersatz drauf angewendet...was das an Deiner Nachzahlung (ggf. Erstattung ausmacht) lässt sich pauschal nicht sagen --> also zumindest von mir nicht, obwohls mein Job is ;-)

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Das Thema finde ich "zu groß"! Wieviel Platz habt ihr denn? Such Dir ein Thema, dass Dich interessiert, was sich aber leicht eingrenzen lääst! Musst dafür ja auch bissl rechercheiren und so...und brauchst gute Quellen! Und: Wikipedia ist zwar prima als Quelle, aber als "vertrauenswürdige Quelle" wird es nicht angesehen ;-) Blätter die Tageszeitung durch, im Lokalteil oder so...schau was bei dir im Ort bzw. der Stadt abgeht, und häng dich daran! Alles Gute ;-)

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In der Regel sind es 2 Kaltmieten, PLUS 19% MwSt. Bei einer Kaltmiete von 650 € hättest Du also 1.547 € an der Backe :-( -->2650€=1.300€ 1.300€19%=1.547€. Viele Makler fügen dem Faktor 2,32 fälschlicher Weise ein "%-Zeichen" hinzu...der Faktor bedeutet: 2 = Kaltmieten / 0,32 = 2*19% MwSt.

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Grob gesehen, ja (wie der Vorredner schon festgestellt hat). Allerdings ist der Arb.lohn abzgl. Werbungskosten (Pendler-Pauschale) die "Summe der Einkünfte / letztlich der Gesamtbetrag der Einküfte (GdEk)". Hiervon gehen noch z.B. mindestens der Sonderausgaben-Pauschbetrag (36€) ab (Kirchensteuer liegt aber garantiert höher, wenn gezahlt wurde) und auch die Gesamtbeiträge zur Sozialversicherung etc. werden im Zuge der Höchstbetragsrechnung (oder vglw. die ungekürzte Vorsorgepauschale) vom GdEk. Deine Erstattung könnte sich demnach noch erhöhen ;-) Je nach Deinen anderen Einkünften und so weiter!

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Ganz oben steht: Die Befriedigung der Bürgerbedürnisse...man kann es einfach nicht jedem Recht machen...zum einen, weil das nötige Geld fehtlt. Zum anderen, weil man sich auch als Bürgermeister dem Willen der demokratischen Bürgermehrheit zu fügen hat etc.

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Kommt drauf an, wie das in zum einen im Vertrag mit den sog. "Schönheitsreparaturen" geregelt ist. Bzw., ob der "Schaden" an den Tapeten auf die mangelhafte Substanz des Gebäudes zurückzuführen ist. Dann denke ich, müsste der Eigentümer Dir zumindest die Tapetenbahnen bezahlen, die durch den Dreck verschmutzt wurden. Liegt der bröckelnde Putz auf Grund von selbstverursachtem Schimmel oder so (hauptsache: selbst vom Mieter verschuldet), trägst Du die Kosten. Am Besten, sich beim Anwalt erkundigen. Allerdings: Ne Rolle Rauhfaser kostet 3,- €. Plus Kleister vielleicht alles in allem 10,-...also keinen Rechtsstreit wert!

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Sowas wurde Dir gesagt? In der Regel läuft das so: 1. Gewerbe anmelden (bei der Stadt oder der Gemeine...obs beim Finanzamt geht bezweifel ich) 2. Finanzamt schickt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung 3. Diesen ausfüllen und wegschicken 4. Steuernummer wird erteilt 5. Nach Ende des Geschäftsjahres (i.d.R 31.12. des Kalenderjahres) wird der Abschluss erstellt. Bei geringen Einnahmen und Ausgaben genügt eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach §4 (3) EStG. 6. Diese samt Steuererklärung (zzgl. aller nowendigen Anlagen) ans Finanzamt zur Veranlagung schicken 7. Auf den Steuerbescheid warten

Gruss Dani

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