Blinddarm! Lass es Bitte sofort Untersuchen,der Schmerz bei ner Blinddarmentzündung muss nicht immer direkt in der Nähe des Blinddarmes liegen.Ich habs selbst miterlebt und konnte noch so eben Notoperiert werden.
Also falls es zu einer anklage kommt und derjenige wird schuldig gesprochen muss er auch für alle entstandenen kosten aufkommen.Falls er Freigesprochen wird Trägst du Deine Kosten ( Anwalt z.b) selbst und die Kosten des Verfahrens werden unter euch beiden aufgeteilt
Als Laie wird man erst ab Mitte der Schwangerschaft (diese beträgt ca. 68 Tage) deutliche Rundungen erkennen können. Leider kann man noch nicht feststellen ob deine Maus wirklich schwanger ist! dazu sind die Feten, wenn es welche gibt noch zu klein! Bitte drück auch nicht am Bauch rum und heb sie auch nicht so oft hoch, das kann den Jungen schaden. Jetzt musst du auch auf eine sehr ausgewogene Ernährung der Vielleicht-Mama achten, also viel Vitamine und halt noch ausreichend Heu. Lasse eine Schwangerschaft bitte vom TA überprüfen, der kann dir das ziemlich genau sagen, aber wie gesagt jetzt noch nicht, man erkennt nicht wirklich was!
Vielleicht ist 3 mal Sex am Tag einfach zu viel auf die Dauer?
Die ab dem 30. März 2011 maßgebenden Beträge, die nach § 115 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 der Zivilprozessordnung vom Einkommen der Partei abzusetzen sind, betragen
für Parteien, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen (§ 115 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 Buchstabe b der Zivilprozessordnung), 182 Euro,
für die Partei und ihren Ehegatten oder ihren Lebenspartner (§ 115 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 Buchstabe a der Zivilprozessordnung), 400 Euro,
für jede weitere Person, der die Partei auf Grund gesetzlicher Unterhaltspflicht Unterhalt leistet, in Abhängigkeit von ihrem Alter (§ 115 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 Buchstabe b der Zivilprozessordnung):
a) Erwachsene 320 Euro,
b) Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 316 Euro,
c) Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 276 Euro,
d) Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 237 Euro.
Wenn er von dir keine Personalien aufgeschrieben hat,brauchst du dir auch keine Sorgen machen.Ausserdem hast du bereits die 40 Euro Strafe gezahlt,also kann er dir garnichts mehr.Mach dir keine Sorgen,wie soll er dich denn anzeigen ohne zu wissen wie du heisst und wo du wohnst? Lerne aus dem Fehler,aber da kommt sicher nichts mehr nach.
Stress weg bekommen ist immer ein Längerer Prozess.Du kannst es mit Autogenem Training oder Meditation versuchen.Von Medikamenten würde ich abraten,da diese nie ganz Ungefährlich sind.Dein Arzt kann dir sicherlich Natürlichere Methoden aufzählen.Am besten bekämpft man beim Stress als erstes die Ursache.Sollte dies nicht Möglich sein,kannst du in Extremfällen sogar eine " Reha" Beantragen,in etwa zu vergleichen mit einer Kur.