Schauen Sie sich einfach mal das Video hier an - hier finden Sie alle Antworten.
https://youtu.be/gkJt0iNqTHY
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https://youtu.be/gkJt0iNqTHY
Hallo,
grundsätzlich mal deine Frage zu klären. Alles was du mit in die Ehe bringst ist während der Ehe dir und auch im Falle einer Scheidung dir. In der normalen Ehe zählt standardmäßig die Zugewinngemeinschaft. Auch in der normalen Ehe (ohne jeglichen Vertrag) gibt es eine Gütertrennung, das Zeug was du dir von deinem Geld kaufst ist auch während der Ehe dir. Spannend wird es nur im Falle einer Trennung etc...
Dort wir dann ein Zugewinnausgleich vollzogen. Das heißt alles was du + sie während der Ehe verdient haben / 2. Derjenige welchem sein Vermögen während der Ehe mehr gestiegen ist muss den anderen ausbezahlen, dass es auf den gleichen Wert kommt.
Aber... was du mit in die Ehe bringst wird da nicht berücksichtigt.
Weiterhin zu ergänzen wäre, dass ein Ehevertrag der Gütertrennung nicht die optimale Lösung ist, da dir in diesem Falle steuerfreie Übertragungen an deine Frau (oder anders herum) genommen werden.
Die optimale Lösung wäre eine sogenannte modifizierte Zugewinngemeinschaft. Das heißt.. ihr bestätigt in einem Vertrag (natürlich beim Notar), dass ihr der Zugewinngemeinschaft zustimmt, allerdings diverse Modifikationen vornehmt. Zum Beispiel..., dass es kein Zugewinnausgleich gibt im Falle einer Scheidung. Ein weiteres Beispiel wäre auch, dass es ein Zugewinnausgleich gibt, aber diverse Sachen wie zum Beispiel ein Betrieb etc. ausgeschlossen sind.
Schaue dir doch am besten mal hierzu dieses Video an. Dort wird Alles super erklärt und du wirst Klarheit über dieses Thema bekommen.
https://youtu.be/AY2TdTdC3k4
Hallo,
wenn zu einer Ehe ein Betrieb gehört dann macht es durchaus Sinn einen Ehevertrag zu schließen.
Die beste Option ist sicherlich die modifizierte Zugewinngemeinschaft, in welchem vereinbart wird, dass im Falle eines Zugewinnausgleiches der Betrieb nicht mitzählt... oder evtl. sogar ob es im Falle einer Scheiden, etc.. gar keinen Zugewinnausgleich gibt.
Schauen Sie sich mal dieses Video an, das könnte Ihnen sicherlich weiterhelfen.
https://youtu.be/AY2TdTdC3k4
Hallo,
der Zugewinnausgleich erfolgt nur auf das Vermögen, welches während der Ehe erwirtschaftet wurde. Das Anfangsvermögen von 200TEUR von Ehepartner A spielt darin keine Rolle.
Das was während der Ehe erwirtschaftet wurde wird dann sozusagen ausgeglichen. Da beide das gleiche erwirtschaftet haben wir es keinen Ausgleich geben. (Das Anfangsvermögen hat damit nichts zu tun)
Hier ein Video in dem Thema Ehevertrag (Gütertrennung) Vor-/Nachteile sowie die optimale Lösung (eine modifizierte Zugewinngemeinschaft) beschrieben wird.
https://youtu.be/AY2TdTdC3k4
Hallo LasseDansen,
wenn beide Ehepartner arbeiten gehen macht es im Normalfall Sinn, das Steuerklassenmodell 4/4 zu wählen.
Gründe für das Steuerklassenmodell 3/5 sind zum Beispiel: Alleinverdiener, oder wenn man bewusst einem Ehepartner Aufgrund "Lohnersatzleistungen" einen erhöhten Nettolohn geben möchte (in diesem Fall wäre es auch egal wer mehr verdient).
Hier ein Youtube Video wo das Thema Steuerklassen, auch gerade was Sie beschäftigt perfekt erklärt wird.
Schöne Grüße
https://youtu.be/3DIN3zI_Ktc
Hallo,
Ihr "Homeoffice Arbeitszimmer" können Sie leider überhaupt nicht von den Steuern absetzen.
Ich hab hier ein Video für Sie, dort wird genau erklärt ab wann man sein "Homeoffice Zimmer" absetzen kann und falls in welcher Höhe.
https://youtu.be/DzP9C7SXtw8
Schöne Grüße
Es gibt tatsächlich Fälle, im denen das Steuerklassenmodell 3/5 vorteilhaft ist - im Normalfall aber nicht.
Zum Beispiel wenn natürlich nur ein Ehegatte arbeitet oder es um Lohnersatzleistungen geht.
Schau mal hier auf Youtube, ein Top Video in dem alle Steuerklassen erklärt werden.
6 Steuerklassen. Welche ist die Richtige für mich? - YouTube