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DaChef1975

29.12.2014
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DaChef1975
29.12.2014, 12:31
Wendeltreppe vom Balkon in den Garten anbringen

Ich wohne seit Ende 2008 in einem 2 Fam Haus als Eigentümer der oberen Wohnung. Ich habe einen großen Balkon der über meinem eigenen Garten angebracht ist. Ich habe jetzt einige Zeit gespart um mir eine Wendeltreppe in den Garten anbringen zu lassen. Jetzt meldet sich aber die Eigentümerin der unteren Wohnung und sagt diese Treppe würde sie nicht dulden da es eine Veränderung an der Fassade bzw am Gemeinschaftseigentum darstellt. Ist das so rechtens? Kann sie das einfach so machen? Wie ist das dann mit Ihrer Sat-Schüssel die sie an Ihrer Seite der FASSADE angebracht hat? Das ist doch auch eine Veränderung !!!

...zum Beitrag
Antwort
von DaChef1975
29.12.2014, 12:41

Habe noch nichts beauftragt und auch noch nichts beim Amt gemacht...dass ich die Genehmigung vom Amt brauche weiß ich und die Genehmigung vom Vorbesitzer hatte ich auch....nur die neue Besitzerin stellt sich quer

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