Hallo, ich gehe mal wegen den Tags davon aus du oder er stammen aus Syrien? Da gab es erst vor wenigen Monaten Änderung die dir das ganze erleichtern würden theoretisch jedoch es die Eltern wohl getrennt sind und der Vater nicht mitmachen will wird es nicht klappen. Wenn der Vater Flüchtling ist dann darf er nicht zur Botschaft, kannst dich darauf berufen aber sonst bleibt dir nichts außer mit der Behörde reden, da sie laut deiner Aussage eine Personenstands Urkunde wollen das ist in Syrien der Zivilregister Auszug jedoch nicht die Geburtsurkunde. Den Zivilregister Auszug bekommt nur die person selbst auf schriftlichen Antrag oder bei minderjährigen deren Vertreter aber da wirst du nichts erreichen können. In der Personenstands Urkunde stehen Sachen wie z.B. Familienstand, Staatsangehörigkeit, Namen der Eltern (deines Vaters natürlich), Nationalnummer, Geburtsort- und Datum also alles Sachen die man deiner Geburtsurkunde nicht entnehmen kann. Also müsstest du versuchen eine Ausnahme zu bekommen, oder es bei der Botschaft versuchen es wird dir aber zu 99,9% nichts bringen da es ausschließlich von der Person mit Vorlage eines syrischen Passes mit Stempel der konsularischen Registrierung in Deutschland (macht die syrische Botschaft für 25€ auch dort direkt).
Tut mir leid dir nichts gutes mitteilen zu können.