Hallo Kofirstface

schreib doch folgendes: "Die branchenspezifischen Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit als mobiler Friseur sind: Gewerbeanmeldung (bei Eintrag in der Handwerksrolle) bzw Reisegewerbe (ohne Eintrag in die Handwerksrolle)" Das war's

Weitere branchenspezifische gibt es nicht. Die Beitragspflicht in der Rentenversicherung ist unabhängig davon und nicht branchenspezifisch.

Entweder betreibst du dein Unternehmen als Reisgewerbe ohne Eintrag in die Handwerksrolle mit allen Einschränkungen, dann benötigst du auch keinen Meister oder eine Ausnahmegenehmigung oder du machst deinen Meister fertig bzw. beantragst bereits während der Schule einen Ausnahmegenehmigung bei der Handwerkskammer und kannst dann auch schon vorher durchstarten.

Reisegewerbe bedeutet, dass du dich im Bezug auf deine Werbetätigkeiten einschränkst, du darfst unter normalen Umständen nicht werben, ja, auch hier gibt es Grauzonen, bei denen man das Gesetz "umgehen" kann. Du arbeitest auch nicht auf Termingeschäft. Also keine Terminanahme von deiner Seite per Telefon o.ä. Verstößt du dagegen erhältst du im schlimmen Fall eine Strafe.

Etwas Werbung in eigener Sache. Wir sind ein Netzwerk von mobilen Friseuren und unterstützen dich nicht nur bei deinen Fragen, die du gerade stellst sondern auch später dabei sehr schnell Kunden zu gewinnen und deutlich geringere Investitionen zu haben, schau mal bei uns vorbei, wir freuen uns über Zuwachs.
Bei unseren Partnern wird der Existenzgründerzuschuss im Übrigen eher gewährt, da wir die Wirtschaftlichkeit unserer Partnerbetriebe mittels Betriebswirtschaftlicher Auswertungen von Steuerberatern nachweisen können. Unsere Onlineplattform vermittelt so viele Kunden, dass man mit diesen eine Existenz bestreiten kann. Wirf doch mal einen Blick darauf: http://www.dierollendenfriseure.de/Chef

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Hallo Kofirstface

schreib doch folgendes: "Die branchenspezifischen Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit als mobiler Friseur sind: Gewerbeanmeldung bei Eintrag in der Handwerksrolle Reisegewerbe ohne Eintrag in die Handwerksrolle" Das war's

Weitere branchenspezifische gibt es nicht. Die Beitragspflicht in der Rentenversicherung ist unabhängig davon und nicht branchenspezifisch.

Entweder betreibst du dein Unternehmen als Reisgewerbe ohne Eintrag in die Handwerksrolle mit allen Einschränkungen, dann benötigst du auch keinen Meister oder eine Ausnahmegenehmigung oder du machst deinen Meister fertig bzw. beantragst bereits während der Schule einen Ausnahmegenehmigung bei der Handwerkskammer und kannst dann auch schon vorher durchstarten.

Reisegewerbe bedeutet, dass du dich im Bezug auf deine Werbetätigkeiten einschränkst, du darfst unter normalen Umständen nicht werben, ja, auch hier gibt es Grauzonen, bei denen man das Gesetzt "umgehen" kann. Du arbeitest auch nicht auf Termingeschäft. Also keine Terminanahme von deiner Seite per Telefon o.ä. Verstößt du dagegen erhältst du im schlimmen Fall eine Strafe.

Etwas Werbung in eigener Sache. Wir sind ein Netzwerk von mobilen Friseuren und unterstützen dich nicht nur bei deinen Fragen, die du gerade stellst sondern auch später dabei sehr schnell Kunden zu gewinnen und deutlich geringere Investitionen zu haben, schau mal bei uns vorbei, wir freuen uns über Zuwachs.
Bei unseren Partnern wird der Existenzgründerzuschuss im Übrigen eher gewährt, da wir die Wirtschaftlichkeit unserer Partnerbetriebe mittels Betriebswirtschaftlicher Auswertungen von Steuerberatern nachweisen können. Unsere Onlineplattform vermittelt so viele Kunden, dass man mit diesen eine Existenz bestreiten kann. Wirf doch mal einen Blick darauf: http://www.dierollendenfriseure.de/Chef

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