Ja dir passiert nichts da für eine Waffe mit F im Fünfeck der Erwerb und der Besitz frei sind.
Beim Überlassen, sprich Verkauf, musst du nur aufpassen, dass du sie an jemanden verkaufst der mindestens 18 Jahre alt ist. Sonst machst du dich gem. dem Waffengesetz ( Paragraph 34 ) strafbar.

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Es gibt nicht nur Großveranstaltungen. Oft werden einzelne Gruppen der Züge auch zur Unterstützung der Landespolizei abgestellt (z.B. Blitzermarathon, Einbruchsprävention).
Andernfalls haben Sie ganz normal Dienstunterricht, Dienstsport oder Übungen.

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