lad dir neogamma runter Link: http://www.wii-homebrew.com/download/nintendo-wii-downloads/softmod/neogamma/ wenn du firmware 4.3e hast kannst du keine gebrannten spiele spielen dann nur noch über usb

ps bei dem link oben kannst alles über den soft mod erfahren

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http://www.wii-homebrew.com/download/nintendo-wii-downloads/softmod/neogamma/

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http://www.wii-homebrew.com/download/nintendo-wii-downloads/softmod/neogamma/

du brauchst das nur auf deine sd card ziehen

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daran ist das update schuld hier ein link für 4.3e http://monkeydesk.at/f19-anleitungen/nintendo-wii-4-3-homebrew-channel-installieren-auf-4-3e-mit-letterbomb-und-usb-loader-4427/ also auf deutsch gesagt musst alles noch mal von vorne machen. und bei mir hat´s funktioniert weil ich den selben fehler gemacht habe.

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Hast du versucht sie zu hacken? Wenn ja ist sie gebrickt zu Deutsch ein Systemschaden der nur Nintendo beheben kann. Falls du eine Sd card drinn stecken hast hol sie raus und versuche es noch einmal. Mir selber ist das auch passiert aber da ich über ein hohes maß an techniches verständnis haber konnte ich es selber beheben. Und das zu erklären ist zu kompleziert.

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Mario Galaxy 1 und 2 Die Zelda Games für Wii Call of Duty Modern Warfare 3 und ausserdem kannst Online mit dem Wii Shop Kanal die Games der Früheren Nintendo Konsohlen gegen ein Wii Points downloaden

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Der will nur mit dir schlafen der Grund ist wahrscheinlich das seine jetzige Freundin ihn nicht ran lässt.

Glaub mir das habe ich bei meinen Freundeskreis schon oft gesehen.

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Ja klar wenn er dich liebt wird er das auch anziehen

Meine Freundin hat mir auch so ein ähnliches vor Drei jahren geschenkt und ich habe es immer noch an. :)

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Ist Eigenverschulden da muss du leider bezahlen . Also ich würde an deiner Stelle einen Anwalt zu Rate ziehen.

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Wenn du noch bei deinen Eltern wohnst würde ich die die Vormundschaft des Kindes übernehmen lassen. Meine Schwester hat es auch so gemacht und es nichts Passiert als sie 18 wurde hat sie die Vormundschaft wieder bekommen.

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Ich würde mal ,, Mobbing " vermuten oder private probleme also ich würde zu 75% auf Mobbing tippen.

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Muss ich als Privatverkäufer den Artikel zurücknehmen

Ich habe bei ebay ein gebrauchtes Handy verkauft. In der Artikelbeschreibung gab ich an das der Artikel in einem guten gebrauchten Zustand ist. Und das man nur die Sim Karte reinstecken muss und lostelefonieren kann. Ich habe das Handy vor dem Verkauf noch geprüft und es funktionierte einwandfrei also so wie ich es geschrieben habe. Den Akku habe ich noch zur Hälfte aufgeladen. Ich habe in der Artkelbeschreibung geschrieben da ich Privatverkäufer bin schließe ich eine Garantie oder Rücknahme auf den Artikel aus. Der Käufer bezahlte und ich versandte den Artikel. Ich habe noch ein Datenkabel und ein Ladekabel (allerdings kein europäischer Standard, es fehlte der Adapter) beigelegt, dies war eine reine Zugabe. Ich bekam dann eine mail vom Käufer worin er sich beschwerte das bei dem Ladekabel der Adapter fehle und das das Handy angeblich sehr starke Gebrauchspuren habe und am Handydeckel eine Nase abgebrochen wäre. Er verlangte das ich den Artikel zurücknehme. Ich habe ihm geantwortet das das Ladekabel nicht Bestandteil der Auktion war und das es natürlich Gebrauchspuren gäbe da es ja ein gerbauchter Artikel wäre. Der Handydeckel war nicht kaputt als ich das Handy versandt habe, das weiss ich sicher. Daraufhin bekam ich einen Tag später wieder eine mail, dass der Akku wohl kaputt wäre und das Handy nicht funktioniert. Ich habe ihm geschrieben das dies definitiv nicht der Fall gewesen sein kann, da ich das Handy ja noch zur Hälfte aufgeladen und noch geprüft habe. Und ich fragte ihn warum ihm das erst einen Tag später auffällt, das erste was man ausprobiert wenn man einen gebrauchten Artikel ersteigert ist doch die Funktion, oder? Ich denke das ihm die Gebrauchspuren vielleicht zu viel waren und er für einen günstigen Preis ein neuwertiges Handy erwartet hat und nun den Artikel unbedingt zurückgeben will. Ich denke das er an dem Akku rumgespielt hat und er nun dadurch defekt ist. Ich möchte den Artikel nicht zurück nehmen, da er ja jetzt angeblich defekt ist, dies war er beim Versand aber nicht. Mein Mann war Zeuge, er hat mit mir zusammen den Artikel auf seine Funktionen überprüft.

Bin ich verpflichtet den jetzt beschädigten Artikel zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten, obwohl ich in der Artikelbeschreibung auch noch ausdrücklich daruaf hingewiesen habe das ich die Rücknahme ausschließe?

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Du muss das Handy nicht zürücknehemen.

Grund: Du bist Privatverkäufer und der Artikel ist gebraucht.

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