Folgender Fall:
Ich war/bin Mitglied eines Fitnessclubs seit ca. 1 Jahr, habe das Center nur seit ca. 1 Monat nicht besucht. In diesem Monat wurde der Club von jemand anderem übernommen. Das fiel mir aber nur deshalb auf, weil plötzlich Auf meinem Kontoauszug ein anderer Name stand, der abgebucht hatte. Nun hab ich ihm einen netten Brief geschrieben, dass ein unangekündigter Vertragspartnerwechsel nicht zulässig sei und ich in keinem vertraglichem Verhältnis mit ihm stehe und er künftig keine Abbuchungen mehr zu tätigen habe, da der Vertrag mit dem Vorgänger nun nichtig sei, weil er ja seine Leistung nicht mehr bringt.
Dann erhielt ich einen Anruf, in dem der neue Besitzer mir mitteilte dass ich doch in einem vertraglichem Verhältnis mit ihm stehe, denn er habe 2 Wochen lang einen Hinweiszettel an der Tür des Clubs geklebt gehabt, auf dem der Wechsel vermerkt war, und er meinte noch, dass dies auch die Zeit für außerordentliche Kündigungen gewesen sei.
Bis jetzt habe ich diese eine Lastschrift auf Widerspruch zurückgehen lassen.
Kann es denn sein, dass es wirklich ausreicht, so einen Hinweis an die Tür zu kleben? Sollte ich denn nicht schriftlich benachrichtigt werden?
Stehe ich wirklich in einem vertraglichen Verhältnis mit dem neuen Inhaber?
Außerdem hat er explizit keine Einzugsermächtigung von mir erhalten, die hatte nur der Vorbesitzer
Danke für Eure Hilfe