Das soll so seine Tücken haben: https://www.gutefrage.net/frage/sie-hat-beim-blasen-so-fest-gesaugt-das-ich-jetzt-einen-kleinen-blauen-fleck-am-penis-habe-direkt-an-der-eichel-sollte-ich-zum-arzt
Siehe fett gedruckte Änderungen:
Der Artikel „Alle Softguns gehören verboten“ von J. Zahrl und G. Weisbier aus der Zeitung „Kurier“ vom 5. Juli 2014 erörtert, ob die Gesetzesverschärfung von 2013 zum Thema Kennzeichnungs- und Verwahrungspflicht von Softguns ausreicht.
Der Anlass: Beamte verfolgen einen mutmaßlichen Räuber Martin K, 21 Jahre. Dieser flüchtet, mit einer Waffe in der Hand und wird durch die Polizei erschossen. Erst später stellt sich heraus, dass der Getötete nur eine Softgun in der Hand hielt. Polizeisprecher Johann Baumschlager meint dazu, dass bei einem Einsatz tunlichst versucht werde, Waffengebrauch zu vermeiden. Im konkreten Fall sei aber keine andere Lösung für die Diensthabenden möglich gewesen.
Der Vorsitzende der Polizeigewerkschaft, Hermann Greylinger, äußerte dazu, dass alles, was sich nicht deutlich von einer echten Waffe unterscheide, verboten werden solle. Das beschlossene Gesetz aus dem Jahre 2013, dass ein Käufer von Softguns über 18 Jahren sein müsse, reiche nicht aus, da sich für Polizisten im Alltag nichts ändere. Vor der Gesetzesnovelle ist es erlaubt gewesen, Softguns an unter 18jährige zu verkaufen.
Helmuth Perz vom Sozialministerium hält von einem Komplettverbot waffenähnlicher Produkte nichts; denn man könne Softguns nicht strenger handhaben als scharfe Waffen. Franz Wendler von NÖ Polizei meint ergänzend, dass auch eine optische Veränderung keinen Unterschied im Alltag darstelle. Täter erhofften sich nur eine mildere Strafe, wenn sie Softguns verwenden.