Grundsätzlich kann das Finanzamt dich nicht bestrafen, wenn du einen bestimmten Wohnsitz wählst oder nicht wählst. Werbungskosten meint ja die Berücksichtigung der Erwerbsaufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Da das auf die Fahrtkosten zutrifft, würde ich da kein Problem sehen.

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